Pfarre

Völkermarkt

TAUFE

 (© Foto: Internet)
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Allgemeine Voraussetzungen:

  • Zuständig für die Taufe ist die (Haupt-) Wohnsitzpfarre.
  • Aus berechtigtem Grund kann die Taufe auch in einer anderen Pfarre stattfinden. Dazu ist aber die Tauferlaubnis der Pfarre des (Haupt-) Wohnsitzes notwendig.
  • Es ist die Aufgabe des Hauptwohnsitzpfarrers, dafür zu sorgen, dass das Taufgespräch stattfindet. Dieses Gespräch kann entweder im Pfarrhof oder in der Familie geführt werden.

Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung der Taufe vorzulegen:

  • Meldezettel des Täuflings, falls die Wohnadresse dem Pfarrer nicht bekannt ist.
  • Geburtsurkunde des Täuflings (Formular "mit Angabe der Eltern").
  • Die aktuelle Religionszugehörigkeit von Eltern und Paten ist zu erheben (das erfolgt im Pfarramt).

Bei Erwachsenen zusätzlich:

  • Nachweis über den Familienstand.
  • Wenn der Taufanwärter verheiratet oder geschieden ist, ist sein kirchlicher Stand zu klären.

Wer ein Patenamt übernehmen will:

  • Muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Römisch - katholisch sein (im Zweifelsfall muss ein Taufnachweis angefordert werden).
  • Ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
  • Darf nicht Vater oder Mutter des Taufanwärters sein.
  • Protestante (evang. AB und HB), orthodoxe und altorientalische Christen dürfen nur mit einem katholischen Christen gemeinsam das Patenamt übernehmen.

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