Pfarre

Völkermarkt

FIRMUNG

 (© Foto: Internet)
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Allgemeine Voraussetzungen:

  • Das Sakrament der Firmung sollten Jugenliche nicht vor dem vollendeten 12. Lebensjahr empfangen (siehe Amtsblatt der ÖBK 1/1984 Nr. 11).
  • Die Firmvorbereitung erfolgt normalerweise in der (Haupt-) Wohnsitzpfarre. Aus einem berechtigten Grund kann die Vorbereitung auch in einer anderen Pfarre stattfinden.
  • Das Formular "Anmeldung zur Firmung" dient als Vorlage zur Erhebung der Daten bei der Firmanmeldung. Dieses Formular ist in der Pfarre erhältlich. Weitere Informationen zum Thema "Firmung" gibt im Verlauf der Vorbereitung.
  • Erwachsene katholische Christen, die nicht gefirmt sind und das Sakrament der Firmung empfangen möchten, haben die Möglichkeit einer Vorbereitung in der Pfarre.

Firmpate

Es wird empfohlen, dass der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt. Wer ein Patenamt übernehmen will:

  • Muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Katholisch sein (im Zweifelsfall muss ein Taufnachweis angefordert werden).
  • Ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
  • Darf nicht Vater oder Mutter des FIrmkandidaten sein (sie dürfen jedoch den Firmkandidaten dem Firmspender wie ein Firmpate vorstellen).

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