Wer kann Firmpate/in sein? Welche Dokumente sind vorzulegen?

Für das Amt des/der Firmpaten/in gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Amt des/der Taufpaten/in (siehe auch Frage 1). Darüber hinaus empfiehlt der Codex Iuris Canonici, das geltende Kirchenrecht, dass "als Pate herangezogen wird, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat" (CIC, can. 893 §2.). Dies ist allerdings nur eine Empfehlung und keine Muss-Bestimmung, d.h. dass ein Firmling durchaus auch eine/n andere/n Firmpaten/in haben kann. Wichtig ist, dass der Pate/die Patin sich bewusst ist, dass das Patenamt kein "Brauchtum" ist, sondern die Verantwortung impliziert, einem jungen Menschen Lebensbegleiter/in und Orientierungshilfe zu sein. 

Es wird empfohlen, dass der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt - Can. 893 § 2 CIC. 

Wer ein Patenamt übernehmen will, muss: 

• das 16. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme möglich, vgl. can. 874 CIC) 

• katholisch sein (Taufschein oder Auszug aus der Diözesanen Katholikendatei; nicht
     älter als 3. Monate) 

• gefirmt sein 

• das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben 

• ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht 

• darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein 

• darf nicht Vater oder Mutter des Firmkandidaten sein 

 

Welche Dokumente sind vorzulegen?

Jugendlicher Firmkandidat

• Meldezettel des Firmlings, falls die Wohnadresse dem Pfarrer nicht bekannt ist. 

• aktuelle Geburtsurkunde des Firmlings (Formular „mit Angabe der Eltern“) 

• Taufschein - falls die Anmeldung nicht in der Taufpfarre stattfindet.

•Trauungsschein der Eltern, bei Eheschließung der Elter nach der Tauf des 

Firmkanditaten

Erwachsener Firmkandidat zutreffendenfalls: 

• Trauungsschein 

• Heiratsurkunde