Über uns
Die Pfarre St. Martin in Villach hat den Kindergarten aus eigenen Mitteln erbaut und eingerichtet.
Die Pfarre ist für die Führung und Erhaltung verantwortlich.
Durch diplomierte Kindergartenpädagoginnen sowie etliche Kindergartenassistentinnen werden die Kinder bestens betreut.
Unser Kindergarten ist ein Teil der Pfarrgemeinde. Durch die Teilnahme am Leben der Pfarrgemeinde, durch das Mitfeiern der Feste und Feiern des Kirchenjahres erfährt sich das Kind als Mitglied dieser Gemeinschaft.
Dabei halten wir uns als katholische Einrichtung grundsätzlich offen für Familien anderer Glaubenshaltungen und achten die religiöse Überzeugung, die dem Kind im Elternhaus vermittelt wird.
Umgekehrt erwarten wir von Eltern anderer Glaubenshaltungen, dass sie das religiöse Angebot unserer Einrichtung respektieren.
ANMELDUNG
Die Anmeldung ist jederzeit möglich und erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular, welches im Kindergarten erhältlich ist.
Die endgültige Zusage zur Aufnahme des Kindes erfolgt bis Ende März des gewünschten Aufnahmejahres.
Die endgültige Aufnahme in den Kindergarten setzt voraus:
● Vollendung des dritten Lebensjahres am Beginn des Kindergartenbesuches
● Zusicherung der Aufnahme durch die Kindergartenleitung, wobei älteren Kindern der Vorzug gegeben werden muss (verpflichtendes Kindergartenjahr vor Eintritt in die Schule)
● Die schriftliche Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, die Kindergartenordnung einzuhalten.
Der Eintritt eines Kindes ist fast immer erst mit September möglich.
ZIEL
Das Ziel unseres Kindergartens ist es, den Kindern eine pädagogisch bestmögliche Förderung zuteil werden zu lassen.
Unser Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln.
Der Kindergarten hat darüber hinaus die Aufgabe, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Erziehungsberechtigten wird durch Elterngespräche, Elternabende und Beratung durch Fachkräfte gefördert.
Die Kindergartenleitung darf von der Voraussetzung ausgehen, dass Eltern, welche ihre Kinder dem Kindergarten anvertrauen, den genannten Zielen und auch den Ordnungspunkten des Kindergartens zustimmen.