Das österreichische Tierschutzgesetz und seine Lücken
Teil 1 (Haustiere) der Vortragsreihe „ART-Gerecht: Die Kunst des Tierwohls“ von Daniela Ranftler
Am Montag dem 17. April 2023 haben die Zuhörer*innen bei einem spannenden Vortrag über das Wohl von Haustieren einen Einblick in das österreichische Tierschutzgesetz bekommen. Offiziell gilt dieses als eines der besten und modernsten weltweit. Doch entsprechen die Vorschriften und Empfehlungen tatsächlich den Bedürfnissen der Tiere? Um das zu beantworten, geht die Referentin Daniela Ranftler, Tiertrainerin mit Spezialisierung auf Hunde und Katzen sowie tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, die einzelnen Paragrafen mit den Anwesenden durch.
Es stellt sich heraus, dass viele Abschnitte noch nicht ausreichend ausgearbeitet sind und eine Überarbeitung insbesondere bei der Konkretisierung von Haltungsanforderungen bestimmter Tierarten notwendig ist, während anderen Bereichen bereits die volle Aufmerksamkeit geschenkt wird. So sind zum Beispiel die Abschnitte zur Haltung von Nagetieren, wie Meerschweinchen, Kaninchen und Hamstern, sehr kurz, was Nagetierbesitzer*innen viel Interpretationsspielraum bei der Tierhaltung gibt. Die Rechte von Hunden hingegen sind um ein Vielfaches besser geschützt, was vor allem daran liegt, dass deren Interessensvertretungen bereits sehr viel Vorarbeit geleistet haben und Hunde nach Katzen den größten Anteil an Haustieren ausmachen.
Negativ auffallend ist auch, dass die gesetzlichen Mindestgrößen für Käfige von Tieren bei weitem nicht deren natürlichen Lebensbedingungen entsprechen und diese nicht einmal ansatzweise simulieren. So muss die Grundfläche eines Kaninchengeheges beispielsweise nur 80x150cm groß sein, während Kaninchenvereine eine Fläche von 6-10m2 empfehlen. Bei anderen Tieren sieht die Situation ähnlich aus. Darum ist es wichtig, so betonte die Vortragende mehrfach, dass Haustierhalter*innen sich selbstständig bei NGOs informieren, damit sie den Bedürfnissen ihrer Schützlinge zumindest teilweise gerecht werden können.
Auch über Themen wie Zucht wurde im Vortrag gesprochen. Diese ist nämlich allen Hunde- und Katzenhalter*innen erlaubt, solange sie sich offiziell als Züchter*innen registrieren lassen. Die Kontrollen, die damit einhergehen sollten, sind jedoch sehr selten oder werden erst gar nicht durchgeführt. Das hat zur Folge, dass Haustierzüchter*innen selbstständig über das Wohl ihrer Tiere entscheiden können, was erhebliche Auswirkungen hat:
- Es gibt zu viele ungewollte Tiere, von denen ein Großteil im Tierheim landet.
- Bei vielen Tieren treten zuchtbedingte Erkrankungen auf, wodurch sie erhebliche Schmerzen haben und ihre Lebensqualität stark eingeschränkt ist. Bei sehr schwerwiegenden Fällen können die Tiere oft nur durch Euthanasie erlöst werden.
Rechtliche Konsequenzen sind schwer durchzusetzen, da die Länder für jene zuständig sind und nicht der Bund. Demnach gelten Strafauflagen, wie zum Beispiel ein Tierhalteverbot, nur im jeweiligen Bundesland und können leicht umgangen werden.
Diese und weitere Lücken im österreichischen Tierschutzgesetz zeigen uns, dass, obwohl es eines der besten weltweit sein sollte, trotzdem noch ein weiter Weg vor uns liegt, bis die Vorschriften auch den Ansprüchen der Tiere entsprechen.
Wir freuen uns auf die Fortsetzung der Vortragsreihe „ART-Gerecht: Die Kunst des Tierwohls“ am Montag 15. Mai 2023 (18 Uhr, KHG Klagenfurt), bei der es dann um die Rechte von Nutztieren gehen wird, denen im Verhältnis zu den Haustieren wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.