Schon um 1180 verlieh Erzbischof Konrad III. dem Pfarrer "Chunradus" von St. Andrä den Titel "Propst" und unterstrich damit die herausragende Stellung der Pfarre im Lavanttal. Im selben Jahr scheint dieser Pfarrer von St. Andrä in einer Urkunde des Bistums Gurk als "praepositus" auf. Er war als Schiedsrichter bei der Erwählung des neuen Gurker Bischofs bestimmt. 1203 bestätigte Erzbischof Eberhard II. dem Propst das Erzdiakonat (Archidiakonat), wonach diesem alle Kirchen des unteren Lavanttales mit Ausnahme der Stiftkirche von St. Paul unterstanden. 1212 gründete der selbe Erzbischof ein Augustiner-Chorherrenstift, das sich an die Andreaskirche anschloss. 1228 wurde die Kirche zur Dom- und Kathedralkirche mit dem Sitz des Bischofs von Lavant erhoben. Der infulierte Propst von St. Andrä war damit gleichzeitig Stellvertreter des Bischofs.
Bis 1808 hatte das Stift Bestand. Heute wird die Propstei als Sitz der Stadtpfarre verwendet.
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