Gut, dass es den Pfarrgemeinderat gibt!
Konstituierung des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat St. Martin am Techelsberg hat sich am 12. April 2022 konstituiert.
Gewählte Mitglieder:
Harald Hutze
Birgit Drahaschnig
Florian Derhaschnig
Matthias Eberhard
Sabine Stertin
Jakob Weiß
Berufene Mitglieder:
Melanie Janach
Johann Koban
- Obfrau/mann des Pfarrgemeinderates: Harald Hutze
- Schriftführer: Florian Derhaschnig
- Vertreter im Dekanatsrat: Harald Hutze
Grundaufträge:
- Verkündigungsdienst: Harald Hutze
- Gottesdienst: Matthias Eberhard
- Dienst am Nächsten: Sabine Stertin
- Dienst an der Gemeinschaft: Birgit Drahaschnig
Ausschuss für Verwaltung und Finanzen:
- Vorsitzender: Johann Sedlmaier
- Vorsitzender Stellvertreter:
- Schriftführerin: Martina Kotz
- Zeichnungsberechtigtes Mitglied: Matthias Eberhard / Birgit Drahaschnig
- Kassierin: Martina Kotz
- Rechnungsprüfer: Jakob Weiß
Der Pfarrgemeinderat und seine Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Kollegium der Pfarre, das zusammen mit dem Pfarrer für die Seelsorge verantwortlich ist, sie mitträgt und Fragen des pfarrlichen Lebens mitentscheidet. Es sind dies im einzelnen:
- Zeitgemäßes Seelsorgekonzept - der PGR unterstützt den Pfarrer dabei, ein der Zeit und den Menschen gemäßes Programm für die Seelsorge zu entwickeln..
- Zusammenleben in Toleranz - der PGR bemüht sich um die Verständigung und das Zusammenleben gemäß dem Evangelium. Er fördert den Dialog zwischen den Volksgruppen, zwischen den Geschlechtern und mit den anderen christlichen Kirchen
- Orientierung am Evangelium - Grundlage für das Zusammenleben in der Pfarre und für die Arbeit im Pfarrgemeinderat ist die Botschaft des Evangeliums besonders die Gottesliebe und die Nächstenliebe
- Sorge für die Grundaufträge - der PGR sorgt sich um die Umsetzung der vier Grundaufträge: Gottesdienst, Dienst am Nächsten, Verkündigungsdienst und Dienst an der Gemeinschaft
- Kommunikation - der PGR bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen
- Weiterbildung - durch Weiterbildung und religiöse Vertiefung stärken die Pfarrgemeinderäte die Kompetenz für ihre Arbeit
- Finanzverwaltung - innerhalb des PGR führt der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen die Vermögens- und Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde