Neuwahl des Pfarrgemeinderates am 20. März 2022
Das Motto dieser Wahl: „mittendrin, um hier Zukunft zu gestalten“
Pfarrbrief zur Pfarrgemeinderatswahl 2022
Am Sonntag, dem 20. März 2022 werden in Österreich die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Diese Wahl steht unter dem Motto „mittendrin, um hier Zukunft zu gestalten“.
Im Pfarrbrief vom 17. Jänner 2022 werden die ersten Details zur Wahl bekanntgegeben. Link zu diesem Pfarrbrief.
Zusammengefasst einige Infos:
Mit Beschluss des Pfarrgemeinderates vom 14. Dezember 2021 wurde ein Wahlvorstand eingerichtet, der gemeinsam mit dem Pfarrprovisor Marcin Mrawczynski und dem Pfarrgemeinderat für die reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Wahl sorgen wird.
Der Pfarrgemeinderat hat sich für das gängigste Wahlmodell ausgesprochen. Dieses ist die „Wahl mit Kandidat*innen-Liste“. Da dem zukünftigen Pfarrgemeinderat neben den amtlichen Mitgliedern (Pfarrprovisor, Diakon und Pfarrökonom) sechs gewählte Mitglieder angehören werden, sollte die Liste der Kandidat*innen laut den Richtlinien mindestens neun Namen enthalten.
Wahlberechtigt sind alle Katholik*innen, die am Wahltag, dem 20. März 2022, in der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und vor dem 01. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind Katholik*innen der Pfarre St. Stefan, die vor dem 01. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie können somit zur Wahl vorgeschlagen werden.
Wahlvorschläge: Mit dem Pfarrbrief werden ein entsprechendes Formular und ein Rückkuvert, in dem Sie Ihren Vorschlag abgeben können, übermittelt. Weitere Formulare liegen in der Pfarrkirche zum Mitnehmen auf und diesem Bericht ist ein Formular zum Herunterladen angefügt.
Der Wahlvorstand hat die Bitte, dass sich so viele Pfarrangehörige wie möglich an der Wahl 2022 beteiligen. Die Mitwirkung beginnt mit der Nennung von Kandidatinnen und Kandidaten. Im Pfarrgemeinderat sollen Frauen und Männer aller Generationen vertreten sein. Es liegt uns viel daran, dass auch Jugendliche im Pfarrgemeinderat mitwirken.
Bis 06. Feber haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihren Wahlvorschlag im Briefumschlag abzugeben bzw. zu übermitteln:
- vor oder nach den Sonntagsgottesdiensten am 30. Jänner und am 06. Feber in der Pfarrkirche St. Stefan,
- im Pfarramt während der Kanzleistunden (siehe unter Hinweise im Pfarrblatt),
- im Briefkasten des Pfarrhofs,
- bei den Pfarrgemeinderäten bzw. den Ersatzmitgliedern
- und der Post.
Nach dem 06. Feber wird eine Kandidatenliste erstellt. Jede(r) Wahlberechtigte(r) erhält rechtzeitig vor der Wahl einen Stimmzettel, ein Wahlkuvert und entsprechende Informationen zur Wahl.
Die Wahlberechtigten werden in ein Wählerverzeichnis eingetragen, das vom 06. bis 13. März 2022 im Pfarramt zur Einsicht aufliegt. Nicht erfasste Wahlberechtigte können in dieser Frist ihre Aufnahme ins Wählerverzeichnis begehren.
Das gute Zusammenwirken in der Pfarre ermöglicht eine erfolgreiche Arbeit im Interesse aller Menschen, die in unserer Pfarre leben.
Unser Appell:
o Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Wahlvorschläge zu unterbreiten,
o sagen Sie Ja, wenn Sie um die Kandidatur für die Wahl ersucht werden und
o beteiligen Sie sich bei der Wahl am 20. März 2022. Danke!
St. Stefan, am 17. Jänner 2022
Die amtlichen Mitglieder sowie die gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Pfarrgemeinderates: Helene Aubermann, Rudolf Bacher, Sabine Bacher, Magdalena Bartolot, Diakon Michael Ebner, Johann Haberle, Martina Haberle, Monika Moritsch, Provisor Marcin Mrawczyński, Peter Sternig, Karin Vielgut.
Auf der Homepage von Katholische Kirche Kärnten:
Kirche lebt vor Ort. Erste Informationen zur Umfrage unter den österreichischen PfarrgemeinderätInnen. Link dazu.
PGR-Wahl: Bischof Marketz ruft zur Mitgestaltung der Kirche auf. Pressekonferenz im Vorfeld der Pfarrgemeinderatswahl 2022 - Plädoyer für mehr Kompetenzen und Befugnisse für Pfarrgemeinderäte - Online-Befragung: Bedeutung des Ehrenamts in Kirche wird steigen. Link dazu.
Pfarrgemeinderäte sind Kinder des Konzils und der Diözesansynode. Im FOKUS-Videointerview mit Pfarrgemeindereferent Maximilian Fritz über das ehrenamtliche Engagement von Pfarrgemeinderät*innen, das Prinzip Synodalität und die PGR-Wahl am 20. März. Link dazu.