Pfarre

Obermillstatt

Sonstige Informationen zu Taufen, Firmungen, Beichten uvm.

Informationen bei:

TAUFEN

Anmeldung ca. 4 Wochen vor geplantem Tauftermin.
Mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes, Taufscheine und Geburtsurkunden der Eltern; (wenn verheiratet: kirchliche und/oder standesamtliche Heiratsurkunden der Eltern); Taufschein des Paten

PATE / PATIN

Der Taufpate/Die Taufpatin muß das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst katholisch und gefirmt sein. Er/Sie soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht und bereit und fähig sein, den Täufling auf seinem weiteren Lebensweg zu begleiten und in seinem Glauben zu fördern. Der Taufpate/Die Taufpatin sollen die Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen, daher ist es nicht möglich, daß ein Elternteil das Patenamt übernimmt.

ERSTKOMMUNION

Die Erstkommunionkinder werden im Zuge des Religionsunterrichtes in der 2.Klasse von der Religionslehrerin auf die Kommunionsfeier vorbereitet

FIRMUNG

Folgende Voraussetzungen gelten:


Vollendung des 12. Lebensjahres, absolvierter Firmungsunterricht.(Firmkarte = Zeugnis über die Teilnahme) Die Kärntner – Firmungstermine und Firmpfarren werden auf der Obermillstätter Pfarr-Homepage veröffentlicht.
Anmeldung: Jeder Firmling muss sich bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Firmtermin beim Pfarramt der Firmpfarre mit der grünen Karte an melden.
Firmpaten müssen katholisch, mindestens 16 Jahre alt, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Amt entspricht. Vater und Mutter können nicht Paten sein. Die Firmkandidaten bedürfen aber nicht eines Paten, um das Firmsakrament zu empfangen. Firmabzeichen sind keineswegs erforderlich. Verkäufer solcher Abzeichen und Fotografen sind nicht kirchlich autorisiert.

TRAUUNG

Anmeldung ca. 6 Wochen vor dem Hochzeitstermin in der Pfarrkanzlei.
Benötigte Dokumente: Geburtsurkunden und Taufscheine beider Brautleute, Taufscheine der Kinder.

KRANKEN -Sakramente

"Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Presbyter der Pfarrgemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. - Der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben."(Jak 5, 14)

Am ersten Freitag im Monat (Herz-Jesu Freitag) wird die Krankenkommunion zu allen kranken und gebrechlichen Mitgliedern unserer Pfarre gebracht und gegebenenfalls die Krankensalbung gespendet. Anmeldungen bitte an unseren Pfarrer P. Wladyslaw Mach Tel: 04766-2190 oder Handy 0676-9582321 oder an unseren Diakon Manfred Leinthaler Tel: 0680-3326833.

Messintentionen - & - Ewiges Licht

Einen "heiligen und frommen Gedanken" nennt die Heilige Schrift das Gebet für unsere Verstorbenen. Seit ältester Zeit kennt die Kirche den Brauch, die Hl. Messe insbesondere für für die Verstorbenen feiern zu lassen, um ihnen auf diese bosondere Weise die Erlösung in Christus zur Vergebung ihrer Sünden zukommen zu lassen. Einmal im Jahr in zeitlicher Nähe zum Sterbetag eines Verstorbenen ist es ein heiliger Brauch, eine kleine Spende für die Pfarre und eine große Hilfe für unsere Verstorbenen, die unseres Gebetes bedürfen. Die jeweiligen Intentionen werden in das Pfarrblatt übernommen, wenn sie früh genug bekannt gegeben werden. Ebenso verhält es mit dem Ewigen Licht: Es ist die symbolische Ehrenwache vor dem Tabernakel, welcher die Gegenwart Jesu Christi in der hl. Eucharistie anzeigt. Durch die entsprechende Spende brennt das Ewige Licht dann in dieser Woche im Gedenken an die Verstorbenen. Vergelt's Gott!

BEICHTGELEGENHEIT
vor jeder hl.Messe

BEICHTGESPRÄCHE und AUSSPRACHEN
nach Vereinbarung jederzeit möglich

TODESFALL

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrer auf ( 04766/2190) 0676/9582321

Bei Fragen zum Friedhof bzw. der Vergabe von Grabstätten kontaktieren Sie bitte Herrn Rudolf Ortner unter 0660/98 54 321, welcher für den Friedhof Obermillstatt zuständig ist. Für Matzelsdorf ist Herr Siegbert Brunner zuständig. Ihn erreichen Sie unter 0699/100 39 652