Das Leben in und mit der Kirche…
Informationen zu Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Begräbnis Anmeldefristen, mitzubringende Unterlagen
Taufe
Die Taufe ist das erste Sakrament, das wir auf unserem Lebensweg empfangen. Die Taufe ist nicht nur eine schöne private Feier, sondern in erster Linie Aufnahme eines (jungen) Menschen in unsere Glaubensgemeinschaft (Pfarre).
BITTE: Anmeldung mindestens drei Wochen vor dem geplantem Tauftermin.
Mitzubringen sind dazu:
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Taufschein der Eltern, sofern verheiratet kirchliche und/oder standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern,
- Taufschein und persönliche Daten des/der Paten/Patin.
Pate/Patin
Der Taufpate/Die Taufpatin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben,
selbst katholisch und gefirmt sein und nicht aus der Kirche ausgetreten
sein. Er/Sie soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht sowie
bereit und fähig sein, den Täufling auf seinem weiteren Lebensweg zu
begleiten und in seinem Glauben zu fördern. Der/Die Taufpate/
Taufpatin soll die Eltern des Täuflings in ihrer Verantwortung
unterstützen. Es ist daher nicht möglich, dass ein Elternteil das
Patenamt übernimmt.
Sie wollen Ihr Kind taufen:
- Ausmachen eines Tauftermins mit dem Pfarrer oder Diakon
Taufgespräch (wenn möglich mit dem/den Paten)
Erstkommunion
Die Anmeldung hiezu geschieht in der Pfarre über die/den Religionslehrer/ Religionslehrerin in der 2. Klasse der Volksschule.
Die Feier der Erstkommunion ist in der Zeit um Christi Himmelfahrt. Eine Anmeldung ist am Beginn des zweiten Volksschuljahres in der Pfarrkanzlei notwendig. Bitte den Taufschein des Kindes mitbringen!
Im Religionsunterricht und in Gruppen, die sich in der Pfarre unter der Leitung von Elternteilen treffen, werden die Kinder auf die Erstkommunion vorbereitet.
Es ist sinnvoll in der Heimatpfarre zur Erstkommunion zu gehen. Ausnahmen sind möglich, doch wird um eine Absprache mit dem Pfarrer gebeten. Die beste Vorbereitung ist es, wenn die Eltern selbst ihr Kind begleiten und mit den Kindern am Pfarrleben und an Gottesdiensten teilnehmen.
Bei der Anmeldung in der Pfarrkanzlei und einem Elternnachmittag erhalten die Eltern genauere Informationen
Firmung
Es gelten folgende Voraussetzungen: Vollendung des 13. Lebensjahres
bis 31. August des Jahres der Anmeldung oder auch älter!
Anmeldung: Der/ die Jugendliche erhält von der Pfarre Anfang November einen Brief mit dem Anmeldeformular zugesandt. Mit diesem Anmeldeformular, das genau ausgefüllt wurde, kommt der/ die Jugendliche zum ersten Treffen der Firmvorbereitung. Die weiteren Termine zur Vorbereitung werden dann vereinbart.
In der Regel ist die Vorbereitung auf die Firmung in der Wohnpfarre vorgesehen. Ausnahmen sind möglich, sollten aber in jedem Fall mit dem Wohnpfarramt abgestimmt werden. Die Firmungstermine werden zirka ab Mitte Jänner des betreffenden Jahres auf der Homepage der Diözese Gurk veröffentlicht. Eine Anmeldung zum gewünschten Firmtermin erfolgt nur mehr über das Internet. Zeitgerecht erhalten die Jugendlichen diesbezüglich eine Unterweisung.
Sakrament der Versöhnung - Beichte
Vor jeder Messfeier, soferne noch Zeit dafür, ansonsten im Anschluss an die Hl. Messe.
Es ist auch möglich, mit dem Pfarrer im Pfarrhof einen Termin zu vereinbaren.
Trauung
Anmeldung mindestens drei Monate vor dem Hochzeitstermin beim Wohnpfarramt der Braut oder des Bräutigams.
- Dokumente:
- Geburtsurkunden und Taufscheine beider Brautleute,
- Daten der Trauzeugen (Namen, Religionsbekenntnis, Familienstand, Geburtsdatum, Beruf, Adresse),
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Bei auswärtigen Trauungen: Trauungserlaubnis der Wohnpfarre
Zur Vorbereitung auf die Hochzeit werden Eheseminare angeboten. Nähere Informationen im Pfarrbüro
Krankensalbung/ Kankenkommunion
Unsere Seelsorger kommen gerne mit den Sakramenten der Kranken-
salbung und Krankenkommunion zu Ihnen. Bitte im Pfarrbüro oder direkt bei einem der Seelsorger anrufen.
Begräbnis
Um die Zeremonie der Beerdigung bzw. Verabschiedung mit Ihnen
vorzubereiten zu können, melden Sie sich bitte beim Wohnpfarramt.
Bitte bringen Sie - wenn möglich - den Totenschein, oder die Sterbeurkunde des Verstorbenen mit!