Urnenwiese am Friedhof in Gnesau
Fertigstellung der Urnenwiese am Friedhof Gnesau
Nach nahezu zwei Jahren zähen Ringens um die Genehmigung und Errichtung der Urnenwiese am Friedhof Gnesau, konnten wir das Projekt nun endlich mit Ende Oktober zum Abschluss bringen. Zu Allerheiligen wurde die Wiese von Pfarrer Mag. Köbli gesegnet und Helmut Gangl wurde im engsten Familienkreis bereits auf der Urnenwiese beigesetzt.
Was hat uns dazu bewogen, eine Urnenwiese im Friedhofsbereich anzulegen?
Die Bestattungskultur befindet sich in einem Wandel. Erdbestattungen werden immer mehr zur Ausnahme, Kremation und Urnenbestattungen nehmen zu. Auch die Grabpflege wird von den nachkommenden Generationen immer mehr in Frage gestellt - es soll unkompliziert sein und nach Möglichkeit so wenig Aufwand wie möglich. Wer schon im Besitz eines Familiengrabes ist, für den stellt sich die Frage nicht – eine verrottbare Urne kann jederzeit in die Erde eingebracht werden. Was aber, wenn keine Grabstätte vorhanden ist? Mit dieser Entwicklung im Blick haben wir uns für eine Urnenwiese entschlossen – nach dem Vorbild von einem Friedensforst. An einer zentralen Stelle werden Gedenktafeln für die Verstorbenen angebracht, die Urne wird, nach einem vorgezeichneten Raster, auf der Wiese bestattet. Bei dieser Art der Bestattung fallen für die Hinterbliebenen nur eine Einmalzahlung an. Die Kosten beinhalten, neben der Pflege der Wiese, das Messingschild mit der Gravur des Namens des Verstorbenen, als auch die Anbringung an einer der drei dafür vorgesehenen Erinnerungs-Säulen. Bei diesen drei Säulen ist auch ein Platz vorgesehen, wo Grablichter entzündet werden können. Die händische Graböffnung für eine Bestattung auf der Urnenwiese ist von der Bestattung bzw. den Hinterbliebenen selbst nach Anweisung der Friedhofsverwaltung zu übernehmen. Für die Beisetzung kann der Grabplatz naturnah, je nach Jahreszeit, geschmückt werden. Danach ist es jedoch nicht erlaubt, auf der Grabstelle Blumen oder andere Erinnerungsstücke aufzustellen bzw. abzulegen. Das Nutzungsrecht auf der Urnenwiese in Gnesau ist auf 25 Jahre gegeben und kann auf Wunsch der Nachkommen verlängert werden.