Organisation

Kirchenentwicklung Katholische Kirche Kärnten

Umsetzung der Kirchenentwicklungsziele als Schwerpunktthema bei Diözesanratssitzung

Klagenfurt, 3. 7. 24 (pgk). Die nächsten Schritte im Rahmen des Kirchenentwicklungsprozesses der Diözese Gurk stehen im Mittelpunkt der fünften Plenarsitzung des Diözesanrates, die unter der Leitung von Diözesanbischof Dr. Josef Marketz am Freitag, dem 5. Juli, ab 15 Uhr im Diözesanhaus in Klagenfurt stattfindet.

Das Diözesanhaus in Klagenfurt (Foto: M. Tavernaro / Internetredaktion)
Das Diözesanhaus in Klagenfurt (Foto: M. Tavernaro / Internetredaktion)

Nach einem Statement von Seelsorgeamtsdirektorin Mag. Elisabeth Schneider-Brandauer zu Formen der Mitbestimmung und synodalen Teilhabe in den Gremien der Weltsynode wird Bischof Marketz Informationen zum aktuellen Prozessgeschehen in der Diözese Gurk geben. Anschließend werden die Mitglieder des Diözesanrates über die konkrete Weiterarbeit an den von der Projektleitung bestätigten Abschnitten des Maßnahmenkataloges zur Umsetzung der Kirchenentwicklungsziele diskutieren.

Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Katholikinnen und Katholiken der Diözese repräsentiert sind, ist laut Statut „ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt“. Die Sitzungen des Diözesanrates, der regulär alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 23 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, finden mindestens zweimal jährlich statt. Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs rund weitere 70 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind. Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung des Bischofs Rechtswirksamkeit erlangen. Geschäftsführende Leiterin des Diözesanrates ist Seelsorgeamtsdirektorin Mag. Elisabeth Schneider-Brandauer. Erster Stellvertreter ist Dechant MMag. Herbert Burgstaller als Vorsitzender der Dechantenkonferenz. Die sogenannte „mittlere Ebene“ der Diözese wurde im Diözesanrat gestärkt, indem jeweils die Dechanten und die Obmänner bzw. Obfrauen der Dekanatsräte im Diözesanrat vertreten sind.