Die sieben pastoral-strategischen Ziele inkl. Maßnahmen
Vom Diözesanrat der Diözese Gurk in seiner 4. Vollversammlung am 1.3.2024 beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen wurden am 21.3.2025 in der 7. Plenarsitzung beschlossen.

Der Diözesanrat der Diözese Gurk hat in seiner 4. Vollversammlung am 1. März 2024 sieben pastoralstrategische Ziele beschlossen. Die dazugehörigen Maßnahmen wurden bei der 7. Plenarsitzung am 21. März 2025 beschlossen.

Aktive Glaubensverkündigung: Wir gehen als Kirche neue Wege der Verkündigung des Evangeliums über die Grenzen unserer bisherigen Pastoral hinaus, damit wir Menschen in allen Lebensphasen ansprechen, die wir aktuell nicht erreichen. Vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erfahren den Glauben und bringen sich in die Kirche ein.
Maßnahme 1.1: Eine Arbeitsgruppe (Referat für Spiritualität und …) befähigt und fördert Menschen guten Willens für die Gründung und Implementierung von kleinräumigen Glaubensinitiativen.
Maßnahme 1.2: Die Leitung des Seelsorgeamtes würdigt, koordiniert und initiiert Projekte für neue Wege der Verkündigung.
Maßnahme 1.3: Die jungeKirche unterstützt und befähigt Leitungspersonen in Pfarren und kirchlichen Organisationen, um Rahmenbedingungen im Sinne einer „kinder- und jugendfreundlichen Kirche“ zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche am kirchlichen Leben teilhaben und dieses gestalten können.
Maßnahme 1.4: Die Katholische Aktion/ Katoliška akcija schärft ihr Profil als kritische gesellschafts- und sozialpolitische Stimme der Kirche und ermöglicht Begegnungs-, Experimentier- und Lernräume für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.
Sie engagiert sich verstärkt als Vernetzungsplattform hin zu den verschiedenen Bereichen, Referaten und Vereinen der Diözese und entwickelt und unterstützt Projekte in Kooperation mit unterschiedlichen inner- und außerkirchlichen Gruppen zu wichtigen und aktuellen gesellschaftspolitischen Themen.
Sie setzt Initiativen, um den Dialog mit den Religionen, den christlichen Schwesternkirchen, mit Non Profit Organisationen, mit Verantwortlichen aus Gesellschaft, Kunst/Kultur, Wirtschaft und Politik zu fördern.
Maßnahme 1.5: Die kirchlichen Bildungsinstitutionen befähigen Menschen theologisch kompetent und auskunftsfähig zu sein.
Maßnahme 1.6: Pfarren und kirchliche Organisationen setzen pastorale Initiativen (Stichworte „Präsenzpastoral“ bzw. „aufsuchende Pastoral“), um mit Menschen, die vom bestehenden kirchlichen Angebot nicht erreicht werden, wieder oder erstmals in Kontakt zu treten.
Maßnahme 1.7: Die jungeKirche forciert die Seelsorge im digitalen Raum besonders für junge Menschen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen und dem Österreichischen Pastoralinstitut.

Ansprechendes liturgisches Feiern: Die Gottesdienste, insbesondere die sonntägliche Feier der Eucharistie, sind personengerecht, situationsbezogen und geben dem Geheimnis Gottes Raum. Der Reichtum der liturgischen Dienste und Feierformen wird genutzt. Besonderer Wert liegt auf einer verständlichen Verkündigung, einem achtsamen Umgang mit Zeichen, der musikalischen Gestaltung und der aktiven Teilnahme der Gemeinde.
Maßnahme 2.1: Die Pfarrvorsteher, der PGR und der Liturgieausschuss reflektieren mittels eines diözesan entwickelten Feedbackkataloges die liturgische Praxis und setzen gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen.
Maßnahme 2.2: Die Pfarrvorsteher und der Pfarrgemeinderat fördern den Reichtum der liturgischen Feierformen durch die Suche, Befähigung, Begleitung und den konsequenten Einsatz von Personen, die liturgische Dienste wahrnehmen.
Maßnahme 2.3: Pfarren und Pfarrverbände arbeiten zusammen, um hohe Feste und besondere Anlässe würdig zu begehen und Menschen – vor allem auch Kinder und Jugendliche – zu erreichen, die bisher kaum am liturgischen Leben teilnehmen.

Schwerpunkt auf caritativem und schöpfungsverantwortlichem Handeln: Das pastorale Tun orientiert sich konsequent an der leidenden Schöpfung und an Menschen mit materiellen, sozialen oder emotionalen Nöten. Das caritative und schöpfungsverantwortliche Handeln ist auf allen Ebenen gemäß diözesan erarbeiteten Richtlinien umgesetzt.
Maßnahme 3.1: Eine diözesane Steuerungsgruppe unter Federführung der Caritas erarbeitet ein Pilotprojekt zur Konzeptionierung der Sozialraumorientierung und sorgt für dessen Umsetzung.
Maßnahme 3.2: Eine Arbeitsgruppe (Caritas, Diakone, Seelsorgeamt) erstellt einen Maßnahmenkatalog zur Förderung des Engagements in Pfarren und kirchlichen Organisationen für Menschen, deren Lebensumstände Zugehörigkeit erschweren (z.B. sozial, wirtschaftlich, sprachlich usw.).
Maßnahme 3.3: Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Referates für Schöpfungsverantwortung entwickelt auf Basis der diözesanen Nachhaltigkeitsleitlinien und des Klimaschutzkonzeptes der Bischofskonferenz ein auf die Pfarren und kirchlichen Organisationen angepasstes und leistbares standardisiertes Umweltprogramm.
Maßnahme 3.4: Bei der Entwicklung des Raumnutzungskonzeptes seitens der Arbeitsgruppe Immobilien werden öko-soziale Kriterien berücksichtigt.
Maßnahme 3.5: Die kirchlichen Bildungsinstitutionen befähigen Menschen öko-sozial kompetent und auskunftsfähig zu sein.
Maßnahme 3.6: Eine Arbeitsgruppe für globale, entwicklungspolitische und weltkirchliche Perspektiven erstellt Handlungsleitlinien, um entsprechende Grundhaltung und Engagement in Pfarren und kirchlichen Organisationen zu fördern.

Zugehörigkeit ermöglichen: Pfarren und kirchliche Einrichtungen sind Orte, an denen jede Form der Ausgrenzung (wie z.B. auf Grund von Beeinträchtigungen, Religion, Hautfarbe, Herkunft, Lebensentwurf, Geschlecht, sexueller Orientierung …) unterlassen wird und alle Menschen gemäß dem Evangelium willkommen sind.
Maßnahme 4.1: Arbeitsgruppen – eingesetzt durch die Caritas und das Bischöfliche Seelsorgeamt –entwickeln Leitlinien zu nicht ausgrenzendem Sprechen und Handeln im Dialog mit Menschen mit Sinnes‑, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen und mit Menschen, deren Lebensumstände oder Beziehungsgestaltung Zugehörigkeit erschweren und schlagen Maßnahmen zu deren Implementierung in Pfarren und kirchlichen Einrichtungen vor.
Maßnahme 4.2: Das Referat für Menschen mit Behinderungen entwickelt – möglichst unter Einbeziehung von Selbstvertreter:innen – in Kooperation mit den zuständigen Stellen Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge zur Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, körperlichen oder/und kognitiven Beeinträchtigungen.
Maßnahme 4.3: Das Prädikat „a+o“ (akzeptierend und offen) der Regenbogenpastoral Österreich wird durch das Referat für Ehe, Beziehung und Familie in mindestens einer Pfarrgemeinde oder kirchlichen Einrichtung pro Region implementiert, so dass Menschen unabhängig von ihrer Lebens- und Beziehungsgestaltung Zugehörigkeit erfahren.

Qualifizierte Mitarbeiter:innen: Es gibt eine Personalentwicklung für die (weitere) Qualifizierung und den charismenorientierten Einsatz von Personen, die in der Kirche haupt- und ehrenamtlich tätig sind.
Maßnahme 5.1: Die Diözesanleitung installiert eine Stelle für Personalentwicklung, die in Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen für die weitere Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Personen zuständig ist und deren charismenorientierten Einsatz vorbereitet und begleitet.

Wirksame Kommunikation: Wir haben eine diözesane Kommunikations- und Medienstrategie, die beide Landessprachen berücksichtigt. Es gibt für alle Bereiche ein geregeltes Beschwerde- und Konfliktmanagement.
Maßnahme 6.1: Die Kommunikationsabteilung entwickelt und implementiert unter Berücksichtigung beider Landessprachen und unter Einbeziehung externer Expert:innen eine Kommunikationsstrategie, die sich nach außen und nach innen richtet und eine Medienstrategie miteinschließt. Eine einfache, verständliche Sprache bildet ab, dass wir uns an alle Menschen wenden.
Maßnahme 6.2: Der Generalvikar setzt eine Arbeitsgruppe ein, die eine Handreichung erstellt, die ein geregeltes diözesanes Beschwerdemanagement gewährleistet.
Maßnahme 6.3: Die Gemeindeberatung entwickelt ein diözesanes Prozedere für professionelles Konfliktmanagement, welches durch das Generalvikariat implementiert und allen Mitarbeiter:innen zugänglich gemacht wird.
Maßnahme 6.4: Das Referat für Spiritualität sucht kompetente Ausbildner und Ausbildnerinnen, die sich eine ganzheitliche Umsetzung der Synodalität aneignen und als Multiplikatoren den Gremien und Gruppen in der Diözese zum Erlernen und Üben von Synodalität zur Verfügung stehen.

Synodale und partizipative Strukturen: Die Seelsorge in Pfarren, Dekanaten, regionalen Zentren und diözesanen Einrichtungen ist so organisiert, dass sie nahe bei den Menschen ist. Die Zweisprachigkeit wird durch die Diözesanleitung sichergestellt und ist auf alle Bereiche der Pastoral bezogen. Synodale und partizipative Strukturen ermöglichen ein effizientes Arbeiten.
Maßnahme 7.1: Im Sinne einer Seelsorge, die nahe bei den Menschen ist, entwickelt das Bischöfliche Seelsorgeamt in Zusammenarbeit mit pfarrlichen Vertreter:innen Kriterien, die die Kernaufgaben einer Pfarre (Gottesdienst, Verkündigung, Dienst am Nächsten, Gemeinschaft) hinsichtlich einer „geistlichen Pfarre“ beschreiben und sorgt für deren Anwendung.
Maßnahme 7.2: Dekanate werden, wo es pastoral, personell und/oder geographisch erforderlich ist, von der Diözesanleitung, auf Empfehlung der erweiterten Dechantenkonferenz (Priesterratsmitglieder und Dechanten) und der betroffenen Dekanatsräte, durch Verbandsbildung oder Fusionierungen angepasst.
Maßnahme 7.3: Die Diözesanleitung richtet auf der Grundlage des im Dekanatsrat erhobenen regionalen pastoralen und administrativen Bedarfes stufenweise (vor allem an den Orten der Kirchenbeitragsstellen) regionale Pastoral- und Verwaltungszentren ein und bündelt die dafür nötigen Kräfte aus Pastoral, Administration und Zentralstellen.
Maßnahme 7.4: Die Diözesanleitung passt die Zentralstellen (und bestehende Gremien) strukturell durch die Überarbeitung des Organisationsrahmens an die Erfordernisse der synodalen Kirchenentwicklung an.
Maßnahme 7.5: Durch personelle und finanzielle Ressourcen gewährleistet die Diözesanleitung, dass die slowenische Sprache in allen Pfarren, regionalen Zentren, Gremien und diözesanen Dienststellen, wo sie verwendet wird, in Wort und Schrift benutzt werden kann.
Maßnahme 7.6: Die Taufberufung und der damit verbundene Auftrag zur Teilhabe und Sendung wird in weiteren Treffen der Diözesanleitung nach dem Vorbild der derzeitigen Regionaltreffen mit der Methode des synodalen Hörens gemeinsam mit Ehrenamtlichen/ Hauptamtlichen/ Priestern / Diakonen vertieft.
Maßnahme 7.7: Im Sinne einer solidarischen Kirchenentwicklung errichtet die Diözesanleitung einen „pfarrlichen Solidaritätsfonds“, durch den finanzschwache Pfarren durch finanzstarke Pfarren unterstützt werden.
(Die sieben Ziele wurden vom Diözesanrat der Diözese Gurk in seiner 4. Vollversammlung am 1.3.2024 beschlossen. Die dazugehörigen Maßnahmen wurden bei der 7. Plenarsitzung am 21.3.2025 beschlossen.)
Die slowenische Version der 7 Ziele finden Sie unter diesem Link