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Diözesanrat

Diözese Gurk feiert „50 Jahre Diözesansynode“: Festakt mit Bischof Marketz und Vortrag von Historiker Till

Erste Sitzung des Diözesanrates nach vier Jahren

Klagenfurt, 15. 11. 22 (pgk). Das 50-Jahr-Jubiläum der Kärntner Diözesansynode steht im Mittelpunkt der Sitzung des Diözesanrates, der am kommenden Wochenende im Stift St. Georgen/Längsee erstmals nach fast vier Jahren sedisvakanz- und coronabedingter Pause in neuer Zusammensetzung tagt. Beim Festakt am Freitag, dem 18. November, um 19.30 Uhr wird Prof. Dr. Josef Till in seinem Festvortrag auf die Kärntner Diözesansynode zurückblicken, die vor genau 50 Jahren mit einem Festvortrag von Univ.-Prof. Dr. Erika Weinzierl zum Thema „Funktion der Kirche in der Gesellschaft“ im Rahmen einer Festakademie im Kongresshaus in Villach ihren Abschluss fand. Damals haben sich 194 Frauen und Männer im Geiste des II. Vatikanischen Konzils mit innerkirchlichen Themenbereichen wie beispielweise der Laienpredigt ebenso wie mit gesellschaftlichen Fragen beschäftigt. Bedeutend für Kirche und Gesellschaft waren vor allem auch die Beschlüsse betreffend des Zusammenlebens der beiden Volksgruppen in Kärnten.
Nach Grußworten von Diözesanbischof Dr. Josef Marketz und dem Festvortrag folgen Kurzstatements von Zeitzeugen und Jugendlichen. Musikalisch umrahmt wird die Feier von einem Vokalensemble (Leitung: Christina Hardt-Stremayr).

Neuausrichtung des Diözesanrates. Die konstituierende Plenarsitzung des Diözesanrates beginnt am Freitag um 16 Uhr und endet am Samstag um 16.30 Uhr. Inhaltlicher Schwerpunkt der Sitzung ist der Kirchenentwicklungsprozess der Diözese Gurk.
Im Rahmen der von Bischof Marketz initiierten Neukonzeption diözesaner Gremien wurden in den vergangenen zwei Jahren in der Projektgruppe „Diözesanrat neu“ Besetzung und Aufgabenbereiche des Diözesanrates überarbeitet sowie ein neues Statut verfasst, das vorsieht, dass der Diözesanrat zukünftig noch stärker für die inhaltliche und strategische Ausrichtung von Pastoral zuständig ist und über pastorale Belange der Diözese berät und entscheidet. War bisher der Generalvikar der Geschäftsführende Vorsitzende des Diözesanrates, so sieht das neue Statut vor, dass die Geschäftsführung durch den/die jeweilige/n Leiter/in des Bischöflichen Seelsorgeamtes besetzt wird. Erster Stellvertreter des/der Geschäftsführenden Vorsitzenden ist der Vorsitzende der Dechantenkonferenz. Weiters wurde die sogenannte „mittlere Ebene“ der Diözese im neuen Diözesanrat aufgewertet und gestärkt, indem zukünftig jeweils die Dechanten und die Obmänner bzw. Obfrauen der Dekanatsräte im Diözesanrat vertreten sind. Bisher war diese Ebene entweder durch einen Priester oder einen Laienvertreter des Dekanatsrates besetzt.

Beschlüsse, Richtlinien und Empfehlungen. Die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Diözesanrates, der regulär alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 23 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, sind öffentlich. Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Katholikinnen und Katholiken der Diözese repräsentiert sind, ist laut Statut „ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt“. Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs weitere 70 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind. Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung durch den Bischof Rechtswirksamkeit erlangen.