Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Katholischen Jungschar Österreichs.
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Veröffentlicht OE-Admin / MaEr
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte geworden.
Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten, die für alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren gelten. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Hier findest du die UN-Kinderrechtskonvention im Volltext.
20. November - Internationaler Tag der Kinderrechte
Rund um den Tag der Kinderrechte am 20. November leisten wir mit unserer alljährlichen Kinderrechteaktion einen Beitrag zur Bekanntmachung der Kinderrechte in der österreichischen Gesellschaft und setzen uns für ihre umfassende Einhaltung ein. Neben unserer Postkartenaktion findet sich Material für die Gruppenstunde in unserem Werkbrief „KRÜML“. Außerdem kommen wir gerne zu dir in die Pfarre, um gemeinsam mit deiner Gruppe das Thema „Kinderrechte“ methodisch zu erarbeiten.
Mit unserer Kinderrechtepostkarte kannst du individuell unsere Angebote rund um das Thema anfordern! Postkarte als Download!
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