Organisation

Katholische Frauenbewegung

Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz

Im Dezember 2014 beschloss die Bundesregierung weitreichende Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz. Dieses regelt wie Fortpflanzung, wenn nicht auf natürlichen Weg möglich, mit Hilfe der modernen Medizin durchgeführt werden darf.

Bisher war dieses Gesetz eines der strengsten in Europa und führte dazu, dass viele kinderwollende Paare ins Ausland reisten und dort ihren Kinderwunsch mit hohem finanziellem Aufwand erfüllten. Lesbischen Paaren war es verboten, durch eine Samenspende und die dazugehörige Hormonbehandlung ihrem Kinderwunsch nachzukommen.

Die wesentlichen Änderungen im Fortpflanzungsgesetz sind:

Öffnung der medizinisch unterstützen Fortpflanzung für miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebenden Frauen

Die Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren wird dadurch unterstützt.

Zulassung der Samenspende für alle Methoden der medizinisch unterstützen Fortpflanzung

bisher war Samenspende nur durch Insemination (mittels Spritze wird der Samen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt) möglich, jetzt kann auch eine In-Vitro-Befruchtung (die Befruchtung findet außerhalb des Körpers der Frau statt und erst die befruchtete Eizelle wird der Frau in den Körper eingesetzt) mit Samenspende gemacht werden

Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Die befruchtete Eizelle wird vor dem Einsetzen in den weiblichen Körper auf Erbkrankheiten und Anomalien untersucht.

Zulassung der Eizellenspende

Frauen dürfen Eizellen entnommen werden

diese dürfen anderen Frauen zu Fortpflanzungszwecken gegeben werden

Zulassung des Single-Embryo-Transfers

die Einbringung nur einer befruchteten Eizelle wird nun auch ermöglicht.

Genauere Diskussionen wären gerade beim Thema Präimplantationsdiagnostik und Eizellenspende nötig.

Präimplantationsdiagnostik ist wie die Pränataldiagnostik ein enormer Eingriff in die natürliche Entwicklung des Menschen, die bisher durch Mutation, Selektion oder natürliche Anpassung von statten ging. Der Mensch sollte sich nicht anmaßen, Leben als wertvoll oder nicht wertvoll zu beurteilen.

Eizellen sind nicht wie Samenzellen ständig verfügbar. Um Eizellen zu gewinnen, muss sich die Frau einer Hormonbehandlung unterziehen, die diverse Komplikationen (mitunter bis zum Tod) mit sich bringen können.

Neben der Tatsache, dass mit den Eizellen von Frauen gerade aus ärmeren Gegenden viel Geld gemacht wird, ist die Verwendung fremder Eizellen abzulehnen, weil sie immer auf gesundheitliche Kosten der Spenderfrauen erfolgt.

Am 21.1.2015 soll das Gesetz geändert werden, eine ausführlichere Diskussion wäre aber notwendig und zu begrüßen, denn das geht uns alle an und ist ein Eingriff in die Zukunft unserer Kinder.

Die Aktion www.kinderbekommen.at setzt sich dafür ein.