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Katholisches Familienwerk

Nein zur Gewalt in der Familie

Nein zur Gewalt in der Familie!
Gewalt in der Familie ist einer der schlimmsten Graubereiche in unserer Gesellschaft. Lesen Sie hier über die verschiedenen Formen der Gewalt, ihre Auswirkungen und über Gegenmaßnahmen:
Gewalt gegen Kinder:
Welche Formen von Gewalt an Kindern gibt es?
Gewalt an Kindern findet nicht nur im öffentlichen Bereich statt, sondern vor allem in der Familie. Sie wird täglich in scheinbar intakten Familien von ebenfalls scheinbar normalen Familienmitgliedern begangen.
Gewalt an Kindern gibt es in vielen Formen:
• Körperliche Gewalt
• Psychische Gewalt
• Sexueller Missbrauch
Die Übergänge sind oft fließend. Körperliche und sexuelle Gewalt sind immer Unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. 
Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten und in jedem Lebensalter statt.

Körperliche Gewalt:
Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig. Körperliche Misshandlung kann bei der „ausgerutschten Hand“ beginnen, aber auch vorsätzliches Zufügen von Schmerzen sein.

Vernachlässigung liegt dann vor, wenn die physischen oder psychischen Bedürfnisse von Kindern von der Familie nicht oder nur unzulänglich befriedigt werden.

Psychische Gewalt:
Bei psychischer Gewalt sind Kinder wiederholt verbaler Gewalt oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Leistungsdruck, Beschimpfung, Demütigung, Bedrohung). Körperliche Reaktionen sind nicht auszuschließen (z.B. Depressionen, große Nervosität, Schlafstörungen, Einnässen).

Sexueller Missbrauch:
Wird an einem Kind eine Handlung vollzogen, die der sexuellen Erregung des/der TäterIn dient, so spricht man von sexuellem Missbrauch.
Sexuelle Gewalt ist körperliche und psychische Gewalt. Das Kind wird Objekt und Opfer eines Missbrauchs von Vertrauens- und Autoritätsverhältnissen. Nur durch das Vertrauen und den Schutz, den Kinder genießen, können sie sich entfalten. Sexueller Missbrauch stellt daher auch eine schwere Gefährdung für die Entwicklung eines Kindes dar.
Sexualmissbrauch ist immer Machtmissbrauch. Kinder können sich auf Grund ihrer körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung noch nicht gegen Übergriffe von Erwachsenen zur Wehr setzen. Es ist ihnen unmöglich, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (d.h. auch wenn ein/e TäterIn sich die Zustimmung seines Opfers einholt, ist seine Handlung strafwürdig).

Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
Kinder machen Andeutungen.
Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
Versteckte oder offene sexuelle oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.

Achtung:
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Einrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bietet Checklisten zur Früherkennung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen für Ärzte und Pädagogen.

Wie schütze ich (m)ein Kind? (Prävention):
Es ist wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, sie zu selbstbewussten und selbständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies obliegt nicht nur den Eltern, sondern auch KindergärtnerInnen, LehrerInnen etc.
Mögliche Maßnahmen zur Prävention:
Umfassende, altersadäquate Sexualerziehung. (Das Kind soll über seinen Körper Bescheid wissen.)
Vermitteln Sie dem Kind, dass es über sich selbst, den eigenen Körper, bestimmen kann.
Sprechen Sie schon bei kleinen Kindern deutlich und klar aus, was Missbrauch (Gewalt) ist.
Kinder müssen wissen, dass sie ihren Gefühlen vertrauen können – auch dass sie anders fühlen können und dürfen als ihre Eltern.
Vermitteln Sie dem Kind, dass jeder Mensch das Recht hat, "Nein, ich will nicht" zu sagen.
Vermitteln Sie dem Kind, dass es niemals schuldig ist, wenn ihm Gewalt angetan wird.
Machen Sie dem Kind begreiflich, dass jede/r TäterIn sein kann. Hier ist es allerdings sehr wichtig, das Kind nicht zu verängstigen, sondern es auf Gefahren aufmerksam zu machen.
Nehmen Sie das Kind mit seinen Äußerungen ernst, und fördern Sie das Mitteilungsbedürfnis des Kindes.

Berichtet ein Kind von Übergriffen, so ist es uneingeschränkt ernst zu nehmen, und nichts ist als Lüge, Phantasie oder Bagatelle abzutun.

Die Bereitschaft, Kindern grundsätzlich zu glauben, ist das oberste Prinzip bei der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch!

Was Kinder wissen müssen, wenn sie alleine unterwegs sind:
• von Fremden kein Geschenk annnehmen
• nicht mit Fremden mitgehen
• nicht in ein fremdes Auto einsteigen
• keinen Fremden in die Wohnung lassen
• per Telefon keine Auskunft über Familienangelegenheiten weitergeben
• einsame Wege und Plätze meiden
• bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen.

Erziehung - Gewalt ist keine Lösung!

Das Erziehen von Kindern ist nicht einfach. Berufliche Schwierigkeiten, Probleme mit dem/der PartnerIn oder als AlleinerzieherIn, schulische Probleme des Kindes oder die Pubertät können oft zu einer großen Belastung werden, der nicht jede/r Erwachsene gewachsen ist.
Die klassische "ausgerutschte Hand" oder andere körperliche Züchtigungsmethoden sind keine geeigneten Erziehungsmittel.

Denn Gewalt, in welcher Form auch immer, ist niemals der richtige Weg und keinesfalls zielführend.

Geschlagene Kinder
• haben Angst vor den Eltern
• verlieren ihr Vertrauen in die Eltern
• haben ein geringes Selbstwertgefühl
• werden oft aggressiv oder völlig gehemmt

Hinweis: Angst vor den Eltern ist einer positiven Kommunikation abträglich und hemmt unter Umständen die Lernfähigkeit und Entwicklung des Kindes.
Wenn man sich mit seinen Problemen allein gelassen fühlt und gestresst ist, sollte man Hilfe von außen in Anspruch nehmen:
• Sichern Sie sich zeitweise
eine "Verschnaufpause". Bitten Sie
Verwandte, Bekannte oder
FreundInnen, Ihnen ab und zu Ihr Kind
abzunehmen.
• Zahlreiche Institutionen sind darauf
spezialisiert, bei Familien- und
Erziehungsproblemen und
wirtschaftlichen Krisensituationen
kompetente Hilfe anzubieten. Nutzen
Sie das vielfältige Angebot an
kostenlosen und anonymen
Beratungsstellen.
• Nutzen Sie Angebote der Elternbildung,
die vielfältige Informationen zu
Erziehungsfragen bieten, noch bevor
Probleme auftreten.

Nützliche Tipps finden Sie auch in den Elternbriefen (online-Bestellung möglich) des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. Auf der Website Elternbildung finden Sie Informationen über Elternbildungsangebote.


Maßnahmen bei Gewalt (gilt für alle drei Bereiche):

Verständigung von Polizei oder Gendarmerie!
In Akutsituationen im häuslichen Bereich, wo mit Gewalt gedroht oder Gewalt bereits angewendet wurde, kann durch eine Verständigung der Polizei oder Gendarmerie sofortige Hilfe angefordert werden.
Neben den Opfern können sich auch Angehörige, sonstige Beteiligte und ZeugInnen (z.B. Nachbarn) an die nächstgelegene Sicherheitsdienststelle oder den österreichweit erreichbaren Notruf 133 wenden.

Sofortige Wegweisung und Betretungsverbot!
Die Polizei bzw. Gendarmerie ist ermächtigt, eine/n (potenzielle/n) GewalttäterIn aus der Wohnung weg zu weisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Das Bezirksgericht kann weiters das Verlassen der Wohnung mit einstweiliger Verfügung anordnen.
Das von der Polizei bzw. Gendarmerie ausgesprochene Betretungsverbot ist auf maximal zehn Tage befristet.
Missachtet der/die Weggewiesene das Betretungsverbot, wird empfohlen, sofort die nächste Sicherheitsdienststelle anzurufen!

Verständigung der Interventionsstellen!
Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland.
Wenn Wegweisung und Betretungsverbot durch Polizei oder Gendarmerie ausgesprochen wird, verständigt die Exekutive unmittelbar nach ihrem Einschreiten die örtlich zuständige Interventionsstelle.

Verständigung des Amtes für Jugend und Familie!

Einstweilige Verfügung auf Wegweisung und Betretungsverbot durch das zuständige Bezirksgericht!
Unabhängig von der Verhängung einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes durch Polizei und Gendarmerie, aber auch im Anschluss an ein derartiges sicherheitsbehördliches Handeln, kann vom Opfer oder seiner/ihrer gesetzlichen VertreterIn die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden.
Die einstweilige Verfügung gilt grundsätzlich maximal drei Monate lang. Wird im Rahmen dieser Frist ein "familienrechtliches" Verfahren anhängig gemacht (z.B. eine Scheidungsklage eingereicht), kann die einstweilige Verfügung bis zu dessen Beendigung verlängert werden.

Recht auf Trennung!
Wird das Zusammenleben mit dem/der EhepartnerIn unzumutbar – was z.B. bei Gewalt und Misshandlungen, ständigen Beschimpfungen und Drohungen der Fall ist – hat jede/r das Recht, aus der ehelichen Wohnung auszuziehen, ohne dass "böswilliges Verlassen" als Eheverfehlung vorliegt. Dieses begründete Verlassen der Ehewohnung kann also nicht als Scheidungsgrund verwendet werden.
Hinweis: Die Kinder dürfen beim Verlassen der Wohnung mitgenommen werden.
Beim zuständigen Bezirksgericht kann man sich die Rechtmäßigkeit des Auszugs bestätigen lassen.

Gewalt gegen Frauen:
Etwa 90 Prozent der Gewalttaten an Frauen werden durch ihr unmittelbares soziales Umfeld ausgeführt - Partner, Bekannte, Arbeitskollegen, etc. - und nur in vergleichsweise seltenen Fällen durch Unbekannte.
Wissenschaftliche Schätzungen haben ergeben, dass jede fünfte Frau, die in einer Beziehung lebt, von Gewalt seitens des Partners betroffen ist.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind?
Denken Sie daran, dass Sie niemals schuld sind an der Gewalt, die Ihnen widerfährt. Die Verantwortung liegt bei dem, der Gewalt ausübt.
Schweigen Sie nicht über die Gewalttätigkeit Ihres Partners. Sprechen Sie darüber mit einem Menschen, dem Sie vertrauen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die es für Sie (und Ihre Kinder) gibt, um sich vor weiteren gewalttätigen Übergriffen zu schützen.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich über Ihre Rechte (und die Ihrer Kinder), finanzielle Unterstützungen und Wohnmöglichkeiten erkundigen. Nützen Sie das (anonyme und kostenlose) Informations- und Hilfsangebot der Interventions- und Beratungsstellen. Auch Frauenhäuser stehen Ihnen für eine erste telefonische Auskunft zur Verfügung.
Es gibt zahlreiche Stellen, die in dieser Situation professionelle und kompetente Hilfe leisten. Folgende Punkte sind als Orientierungshilfe gedacht:
• Frauennotrufe
• Interventionsstellen gegen Gewalt in
der Familie
• Beratungsstellen
• Frauenhäuser
• Finanzielle Unterstützung in
Notsituationen

Tipp: Informationsbroschüre "Frauen haben Recht(e)", die Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bestellen können.


Finanzielle Unterstützung in Notsituationen:

Sozialhilfe
Frauen, die nach der Trennung von ihrem Mann völlig mittellos sind (kein eigenes Einkommen haben, kein Arbeitslosengeld oder Ähnliches beziehen), haben bis zur Klärung der unterhaltsrechtlichen Situation vorübergehend Anspruch auf Sozialhilfe des zuständigen Sozialamts.
Die Höhe der Sozialhilfe und die Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Auskunft erhalten Sie vom zuständigen Sozialamt des Bezirkes.
Familienbeihilfe
Die Person, bei der die Kinder leben, hat auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
Weitere finanzielle Unterstützungen
Über weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von staatlichen Stellen informieren Frauenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen oder Jugendämter.

Karitative Organisationen (z.B. Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) können eventuell mit Geld- oder Sachspenden (Kleider, Möbel etc.) aushelfen.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Überbrückungshilfen zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.

Welche Formen von Gewalt an Frauen gibt es?
Die meisten Frauen reden nicht über die ihnen angetane Gewalt. Oft schämen sie sich oder sind nicht genügend über Hilfsmöglichkeiten informiert.
Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf
• physischer,
• sexueller,
• psychischer,
• ökonomischer oder
• sozialer
Ebene ausgeübt werden.
Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Familie: 90 Prozent aller Gewalttaten werden nach Schätzungen der Polizei in der Familie und im sozialen Nahraum ausgeübt. Die Dunkelziffer bei familiärer Gewalt ist sehr hoch.
Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexuelle Gewalt sind immer unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexuelle Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.
Männliche Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten, in jedem Lebensalter und in jeder Kultur statt.

Hilfe oder "Einmischung"?
Gewalt an Frauen wird noch immer von Teilen der Gesellschaft und von Einzelpersonen toleriert oder zumindest nicht verhindert. Viele Menschen wollen sich in "Privatsachen" nicht einmischen.
Es ist jedoch jede/r dafür verantwortlich, dass Gewalt gestoppt und betroffenen Frauen und ihren Kindern geholfen wird. Gewalt darf nicht bagatellisiert oder verleugnet werden. Darum ist es wichtig, überall gegen Gewalt aufzutreten und sie zu verurteilen.


Gewalt gegen Männer:
Männer kommen nicht nur als Täter in Frage, sie können auch Opfer von körperlicher – und natürlich auch psychischer – Gewalt sein. Insbesondere in der Scheidungs- und Trennungsphase werden manche Männer Ziel weiblicher Aggressionen. Dazu zählen z.B. Schläge ins Gesicht oder der Wurf einer Tasse. Aber auch Gewalt gegen alte Männer ist ein wenig thematisierter Punkt. Das Problem der Männer ist in diesem Fall nicht nur der physische und psychische Schmerz, sondern auch, dass sie aus Scham meist nicht darüber reden – und wenn, wird ihnen dies oft nicht geglaubt.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Männer, die Gewalt ausgesetzt sind?
Im Prinzip gilt das gleiche wie für Frauen: Grundsätzlich sollten Sie versuchen, die Gewalt, der Sie ausgesetzt sind, nicht länger zu verdrängen oder zu bagatellisieren. Sprechen Sie darüber mit einem Menschen, dem Sie vertrauen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Nützen Sie das Informations- und Hilfsangebot der Männerberatungsstellen. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonym.
Welche Möglichkeiten gibt es für Männer, die ihr gewalttätiges Verhalten ändern möchten?
Zahlreiche Männerberatungsstellen haben es sich zur Aufgabe gemacht, Männern, die ihre Probleme nicht mehr allein lösen können bzw. sich mit ihrer Gewalttätigkeit auseinandersetzen wollen, zu helfen. Das beginnt bereits bei der Jugendarbeit: Dabei wird versucht, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um Gewalt nicht als Mittel zur Durchsetzung von Bedürfnissen heranzuziehen.
Wichtig ist, dass Sie selbst die Gewalt beenden möchten. Denn Gewalt zerstört das zwischenmenschliche Vertrauen, Nähe und letztendlich ihre Beziehung. Das Beratungszentrum kann Sie dabei durch kostenlose und anonyme Beratung unterstützen.

Beispiele von Beratungsthemen:
Im Vordergrund der Beratungstätigkeit stehen - je nach Beratungsstelle - Themen wie:
• Auseinandersetzung mit der eigenen
Gewalttätigkeit
• Beziehungs- und Trennungskonflikte
• Opfererfahrung als Jugendlicher oder
als Mann
• Einsamkeit/Isolation
• Sexuelle Probleme

Gewalt bei Jugendlichen:
Betrachtet man Biografien von Jugendlichen mit gewalttätigem Verhalten, so stößt man zumeist auf viele Ursachen: die einzelne Person, das soziale Umfeld und die jeweilige Situation. Präventive Arbeit sollte sowohl in der Schule als auch in der Sozialarbeit geleistet werden.
In der Schule kommt der Gewaltprävention eine große Bedeutung zu. Hinter den Gewaltphänomenen verbergen sich jedoch häufig Lebensprobleme der Kinder und Jugendlichen, auf die Schule oft nur eingeschränkt reagieren kann. In manchen Schulen spricht man von „schwierigen“ SchülerInnen, die von einer zur nächsten Schule weitergereicht werden. Dadurch werden Konflikte und Verhaltensprobleme nicht bearbeitet, sondern nur verlagert. Es müsste also auch in der Schule Sozialarbeit geleistet werden.
In der Sozialarbeit steht die Bewältigung des Alltages der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. Hier sollten den Jugendlichen Muster angeboten werden, wie man den Alltag ohne Gewalt bewältigen kann. Also Lebenssmodelle, die ihnen zeigen, dass das Leben auch anders funktionieren und erfüllt sein kann.



Beratungsstellen in Kärnten:

für Kinder und Jugendliche:

Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten, 8.Mai-Str.18/2, 9020 Klagenfurt, Tel: 080022/1708,
kija@ktn.gv.at, www.kija.at

AVS Kärnten, Fromillerstraße 20, 9020 Klagenfurt, Tel: 0463/512035-62
mandl@avs-sozial.at , www.avs-sozial.at

Kinderschutzzentrum, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt, Tel: 0463/56767, kinderschutz-zentrum.kaernten@utanet.at , www.kinderschutzzentrum-kaernten.at

Pro Mente Jugend, Kriseninterventionszentrum, Heizhausgasse 39, 9020 Klagenfurt, Tel: 0463/310021, kiz@promente-jugend.at www.promente-jugend.at

Für Erwachsene:
Weißer Ring, Villacherstraße 23, 9020 Klagenfurt
Tel: 0699/134 34 009, Weisser-Ring.kaernten@gmx.at, www.weisser-ring.at

Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt, Radetzkystrasse 9, 9020 Klagenfurt, Tel: 0436/590 290, interventionsstelle@carinthia.at, www.interventionsstelle.carinthia.at

Frauenhaus, Postfach 5, 9020 Klagenfurt, Tel: 0463/44 966, kaerntner.frauenhaus@aon.at

Männerberatung des Kärntner Caritasverbandes
Sandwirtgasse 1, 9010 Klagenfurt
Postfach 62
Tel.: 0463/599 500
maennerberatung@caritas-kaernten.at

Öffnungszeiten:
Montag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Hilfe für Kinder über das Telefon:
Diese Einrichtungen kannst du anrufen, wenn du geschlagen oder sexuell missbraucht wirst. Hier erfährt niemand von deinem Anruf und du musst deinen Namen nicht nennen.
• Kinder- und Jugendanwältin des Bundes - Tel.: 0800 240 264 (kostenlos)
• Rat auf Draht Tel: 147 - anonym und kostenlos