Oft ist die Scheidung der einzige Ausweg aus einer zerstörerischen Ehe. Doch niemand ist deshalb von den Sakramenten ausgeschlossen, es gelten also keine kirchenrechtlichen Einschränkungen betreffend dem Empfang der heiligen Kommunion oder der Übernahme eines Patenamtes.
Wenn jemand überzeugt ist, dass seine kirchlich geschlossene (und nun zivil geschiedene) Ehe aus bestimmten Gründen nicht gültig zustande gekommen ist, kann man bei den kirchlichen Gerichten ein Annullierungsverfahren anstrengen. Dieses bietet nach positiver Feststellung den Betroffenen die Möglichkeit, wieder kirchlich zu heiraten.
Erst nach einer neuerlichen "nichtkirchlichen" Partnerschaft (z.B. standesamtliche Ehe) gelten für "Wiederverheiratete" Einschränkungen beim Sakramentenempfang. Trotzdem sind auch diese Christen weiterhin Mitglieder der kirchlichen Gemeinschaft und sind eingeladen, an den Gottesdiensten teilzuhaben, sich am Leben der Pfarren zu beteiligen oder kirchliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.
Es ist der ausdrückliche Wunsch des Heiligen Vaters und aller Bischöfe, dass die Seelsorger und Pfarrgemeinden den geschiedenen und wiederverheirateten Kirchenmitgliedern mit Verständnis und Respekt begegnen und ihnen menschlich und religiös beistehen.
Viele Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Partnerschaft leben, verspüren kein Bedürfnis, die Sakramente zu empfangen. Es gibt aber auch solche, die den ernsten Wunsch haben, zur heiligen Kommunion zu gehen. Ihnen kann empfohlen werden, im Gespräch mit einem Seelsorger zu klären, wie ein geeigneter Weg gefunden werden kann.
Motive und Lebensumstände, die zu Scheidung und Wiederheirat führen, sind oft recht verschieden. In der Seelsorge soll jeder Mensch in seiner individuellen Lebensgeschichte ernst genommen werden.
Nicht nur für wiederverheiratete Geschiedene, sondern für alle Christen, die zur heiligen Kommunion gehen wollen, gilt die ernste Mahnung des Apostels Paulus:"Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er vom (eucharistischen) Brot essen und aus dem Kelch trinken!" (1 Kor 11,28)
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