Organisation

Diözesangericht

Der oberste Gerichtshof

Entscheidungen der Römischen Rota (© Foto: Inge Reinisch)
Entscheidungen der Römischen Rota (© Foto: Inge Reinisch)

Die Kirche beansprucht aus eigenem und ausschließlichem Recht - also unter Ausschluss jeder anderen irdischen Gewalt - die Zuständigkeit in allen sie betreffenden Streitsachen. Die kirchliche Gerichtsbarkeit soll zweifelhafte Rechtsverhältnisse klären, gefährdete Rechte schützen und Rechtsverletzungen ahnden.

In Österreich ist die Gerichtsbarkeit der Kirche staatlich anerkannt (Österreichisches Konkordat Art. 1). Als "Konkordat" bezeichnet man einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Hl. Stuhl und einem Staat, der auch die gegenseitigen Beziehungen untereinander regelt.