Organisation

Diözesangericht

Das Offizialat oder Diözesangericht

Offizialat Gurk (© Foto: Inge Reinisch)
Offizialat Gurk (© Foto: Inge Reinisch)

Das Offizialat ist das kirchliche Gericht, eine autonome Behörde des Bischofs. Der Gerichtsvikar oder Offizial - für die Diözese Gurk ist dies Msgr. Dr. Jakob Ibounig - wird vom Bischof frei ernannt und fungiert als sein Stellvertreter in allen Rechtsbereichen.

Die Gerichtstätigkeit beschränkt sich auf die Durchführung von in der Diözese eingeleiteten und anhängigen Ehenichtigkeitsverfahren und Rechtshilfeanfragen von auswärtigen Offizialaten. Grundsätzlich ist das Offizialat aber kirchliches Gericht für alle Rechtsbereiche. In jeder österreichischen Diözese ist ein eigenes Offizialat eingerichtet.

Da Österreich in zwei Kirchenprovinzen eingeteilt ist - Wien und Salzburg - stehen den einzelnen Offizialaten der Diözesen zwei Metropolitangerichte als übergeordnete zweite Instanz zur Verfügung. Die Zuständigkeit der Gerichte wird bei Anfragen und Sichtung der Sachlage geklärt.

Offizialate in Österreich sind online zu finden: