Organisation

Kirchenbeitragsstellen in der Diözese Gurk

Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag

Die Kirche in Österreich versteht sich als freie Kirche in einem freien Staat.

 (© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)
(© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)

Der von der Kirche selbst eingehobene Kirchenbeitrag sichert der Kirche die Eigenständigkeit und die finanzielle Unabhängigkeit dem Staat gegenüber. Das österreichische Beitragssystem beinhaltet wesentliche Vorteile verschiedenster Modelle der Kirchenfinanzierung: Es ist gerecht, menschlich und sozial. Beitragsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen und im Einzelfall werden Probleme berücksichtigt. Der von der Kirche selbst eingehobene Kirchenbeitrag ist ein bewußtes "Ja" der BeitragszahlerInnen zur Kirche und zur gemeinsamen Verantwortung. Die Seelsorge finanziell möglich zu machen, ist für katholische Christen in Österreich eine Pflicht der Solidarität.

Wann sind Sie kirchenbeitragspflichtig?

Die einschlägigen Bestimmungen finden Sie im Kirchenbeitragsgesetz, §2, Abs. 1 und 2: „Kirchenbeitragspflichtig sind die volljährigen Mitglieder der im §1 aufgeführten Kirchen. Das Nähere regeln die Beitragsordnungen dieser Kirchen.

Etwas verständlicher übersetzt:

Die Beitragspflicht beginnt mit der Volljährigkeit. Um nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, erhalten Sie Ihre erste Beitragsvorschreibung erst für das Kalenderjahr, in dem Sie 20 Jahre alt werden. Natürlich gilt die Beitragspflicht nur für Angehörige unserer Kirche. Die Kirchenzugehörigkeit beginnt mit der Taufe (auch wenn hier noch die Eltern über Sie bestimmt haben). Beitragspflichtig sind Sie immer in jener Diözese, in der Ihr Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) liegt. Erst wenn eine Beitragsgrundlage vorhanden ist, kann auch ein Beitrag vorgeschrieben werden.

Sie haben kein eigenes Einkommen?

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, brauchen Sie keinen Kirchenbeitrag zu leisten. Bitte informieren Sie die Kirchenbeitragsstelle über Ihre aktuelle Einkommenssituation.

Woher stammen die Daten der Kirchenbeitragsstelle?

Seit in Österreich mit dem „Kirchenbeitragsgesetz“ 1939 die direkte Finanzierung der Aufwendungen der Kirchen ersatzlos eingestellt wurde, war die staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften auf die Übermittlung bestimmter Personaldaten eingeschränkt. Anhand des seit Jänner 1995 geltenden Meldegesetzes erhalten die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften von den Gemeinden die Meldedaten all jener Personen, die sich bei der Anmeldung zu dieser Religionsgemeinschaft bekannt haben.
Aus den Meldedaten ist aber weder Familienstand noch Beruf ersichtlich. Bei der korrekten Beitragsfestsetzung sind wir daher auf die Mithilfe der Katholiken angewiesen.
So gut wie möglich versuchen wir, Veränderungen aus öffentlich zugänglichen Mitteilungen zu bekommen: Angaben der Pfarren über Taufen, Trauungen, Sterbefälle usw.; Zeitungsmeldungen oder sonstige Veröffentlichungen.
Diese Daten verlieren aber ihre Aktualität.
Geben Sie uns deshalb bitte alle relevanten persönlichen Veränderungen bekannt: Wohnsitzwechsel, Todesfall, Geburt von Kindern, Heirat, Scheidung usw.
Vom Finanzamt oder Dienstgeber gibt es keine Mitteilung bezüglich Ihrer Einkommenssituation. Diese für die Beitragsberechnung notwendigen Angaben müssen Sie selbst machen.

Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?

Jede österreichische Diözese muß mit den Kirchenbeitragsgeldern, die sie in ihrem Gebiet einhebt, bestimmte "Grundkosten" der Seelsorge bestreiten. Dazu zählen die Gehaltszahlungen an Priester und Angestellte, die Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude, Zuschüsse und Unterstützungen für unterbemittelte Pfarren und diözesane Einrichtungen wie Caritas, Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge, Seminare, Bildungshäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.. Auch ein gewisses Maß an Verwaltung ist notwendig.
Jede Diözese legt jährlich in der Öffentlichkeit genau Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ab.

Warum kann die Höhe des Kirchenbeitrags nicht selbst bestimmt werden?

Mit dem Kirchenbeitrag lassen sich die wichtigen "Grundkosten" verläßlich begleichen. Aber viele Aufgaben einer Pfarre - von der Jungschar über die Denkmalpflege bis zur Pfarrcaritas und "Dritte-Welt"-Aktion - können nur deshalb erfüllt werden, weil Menschen zusätzlich zu ihrem Kirchenbeitrag freiwillig spenden und ihre Arbeitskraft unentgeltlich in den Dienst der Gemeinschaft stellen.
Dieses Zusammenspiel von Pflichtbeitrag und freiwilligen Leistungen macht das Wirken der katholischen Kirche in Österreich wirtschaftlich möglich.

Und der Reichtum der Klöster?

Manche Ordensgemeinschaften haben große Besitzungen und Wirtschaftsbetriebe. Allerdings können sie keine Kirchenbeiträge einheben. Sie sind von den Diözesen wirtschaftlich unabhängig und auf die eigenen Einkünfte angewiesen. Dabei leisten sie oft Großartiges für die Allgemeinheit: Sie erhalten Spitäler, Schulen, Altersheime. Bildungshäuser, pflegen unheilbar Kranke, bewahren kostbare Kulturgüter ... - und reden wenig davon.

Warum kann ich die Höhe nicht selbst bestimmen?

Es ist eine Tatsache: Fast alle, die die Beitragshöhe selbst bestimmen wollen, möchten auch weniger zahlen. Es stellt sich daher die ernste Frage: Und wer bezahlt den Rest? Wenigstens die Bezahlung der „Grundkosten“ unserer Seelsorge soll sozial-gerecht auf alle verteilt werden und nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen werde.

Ist die Kirche nicht auch so reich genug?

Der Reichtum der Kirche besteht nicht aus wirtschaftlich verwertbarem Vermögen, das ständig Einnahmen abwirft, sondern aus Kunstschätzen, deren Erhaltung wegen der hohen Kosten viel Kopfzerbrechen bereitet. Die Ausgaben der Diözese (siehe Rechenschaftsbericht) werden zu ca. 75% aus dem Kirchenbeitrag bestritten. Die restliche Teil der Ausgaben werden mit den sonstigen Einnahmen (z.B. aus Vermietung, Verpachtung) und aus der staatlichen Ersatzzahlung (Entschädigung für eingezogenes Kirchengut während der NS-Zeit) finanziert.

Kann ich nicht auch ohne Kirchenbeitrag glauben?

Das ist prinzipiell richtig. Aber Glaube lebt nicht dadurch, dass er allein im stillen Kämmerlein stattfindet. Glaube braucht Vermittlung, Glaube braucht Austausch, Glaube braucht Gemeinschaft. Keine Religion besteht nur aus Individuen, die unabhängig voneinander glauben. Der Glaube an Jesus Christus war nie „Privatsache“, sondern von Anfang an „Gemeinschaftssache“. Um den Glauben weiterzugeben braucht es Pfarren, Religionslehrer, Priester und vieles mehr. Und alles das kostet Geld.

Wieviel bekommt der Vatikan vom Kirchenbeitrag?

Einmal im Jahr sind die Katholiken aufgerufen, im Rahmen der Sonntags-Kollekte den „Peterspfennig“ zu spenden. Das bringt von Jahr zu Jahr sehr unterschiedliche Ergebnisse. Deshalb hat sich die österreichische Bischofskonferenz entschlossen, den Spendenertrag auf österreichweit € 726.728 pro Jahr aufzustocken, denn: So wie unsere Diözese, muss auch der Vatikan jährlich mit einem gesicherten finanziellen Fundament rechnen können. Das ist alles. Die Papstreisen fallen im Budget des Vatikans nicht ins Gewicht. Der Papst besucht nur Länder, die ihn einladen. Den finanziellen Aufwand tragen die Gastgeber.

Ich bin nie beigetreten. Bei der Taufe wurde ich nicht gefragt!

Die Kindertaufe ist nur gerechtfertigt, wenn es Eltern und Paten wichtig ist, dass ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Vater und Mutter treffen auch viele andere Entscheidungen für ihr Kind oder - je nach Altersstufe - mit ihrem Kind. Bei der Erstkommunion legen Kinder das erste persönliche Taufversprechen ab. Später wieder bei der Firmung und in jeder Osternacht. Ab dem 14. Lebensjahr wird ein junger Mensch „religionsmündig“ und kann über seine weitere Religionszugehörigkeit frei entscheiden.

Mahnklagen, Lohnpfändungen... - wo bleibt da die Liebe?

Eines muß klargestellt werden: Wer nachweislich in einer finanziellen Notsituation ist, wird nicht geklagt oder gepfändet! Anders ist die Sache, wenn jemand trotz vieler Bemühungen von seiten der Kirchenbeitragsstelle oder der Pfarre die Zahlung seines angemessenen Beitrages hartnäckig verweigert. Muß dann „Liebe“ immer nur „nachgeben“ bedeuten?

Mangelnde Konsequenz in der Beitragseinhebung würde dazu führen, dass das bestehende Netz der Seelsorge in Österreich bald gewaltige Risse bekäme. Vielen, die die Hilfe der Kirche notwendig brauchen, könnte nicht mehr geholfen werden.

„Was hat der Glaube mit Geld zu tun?“

in Christ, der sich darüber ärgerte, dass die Kirche um Spenden „bettelt“ und Kirchenbeitrag verlangt, meinte: „Der Gott, an den ich glaube, braucht kein Geld!“ Ein Seelsorger antwortetet ihm: „Der Gott, an den ich glaube, braucht schon Geld – allerdings nicht für sich selbst! Ein paar Beispiele: Wenn Gott will, dass wir unseren Brüdern und Schwestern in Afrika helfen, Brunnen zu bauen und Leprakranke zu heilen, dann kostet das Geld. Wenn er will, dass es in unserem Land eine gute Seelsorge gibt, weil dadurch unzählige Menschen Hoffnung und Lebensmut bekommen, dann kostet das Geld. Wenn ein Christ sagt: „Ich glaube an Gott“, dann muss er auch bereit sein, sich für seine Schwestern und Brüder geistig und materiell einzusetzen. Jesus Christus will, dass wir teilen lernen. Kirchenbeitrag, freiwillige Spenden und ehrenamtliche Mitarbeit sind Zeichen dafür, dass uns Christen unser Glaube etwas wert ist, und ein Ausdruck der Gottes- und Nächstenliebe“.

„Ohne Kirchenbeitrag gäbe es weniger Austritte!“

Es stimmt sicher, dass wir ohne Pflichtbeitrag weniger formelle Austritte hätten. Aber würde bei Wegfall dieser Pflicht auch das Zugehörigkeitsgefühl zur Kirche stärker werden? Das ist ziemlich unwahrscheinlich. Der Zahlschein für den Kirchenbeitrag reißt Österreichs Katholiken wenigstens einmal im Jahr aus der Gleichgültigkeit und „zwingt“ zur Frage: Wie halte ich es mit dem Glauben, mit der Kirche? Will ich noch dazugehören? Ist mir das, was die Kirche für unser Land leistet, wenigstens diese Summe wert? Was würde aus unserer Gesellschaft, wenn das Christentum in ihr nicht mehr präsent wäre?
Der Kirchenbeitrag beträgt in den meisten Fällen nicht einmal 1% des jährlichen Bruttoeinkommens! Aus finanziellen Gründen muss also niemand aus der Kirche austreten.
Die Kirchenbeitragsorganisation ist darüber hinaus bemüht, besondere finanzielle Situationen zu berücksichtigen. Dabei ist sie aber stets auf die Mithilfe des jeweiligen Kirchenmitgliedes angewiesen.