Organisation

Internetredaktion der Diözese Gurk

Ukraine-Hilfe in Caritas, Pfarren und Zentralstellen der Diözese Gurk

Antworten auf häufig gestellte Fragen und Kontaktadressen

Der anhaltende Krieg in der Ukraine geht uns allen nahe. Die Bereitschaft zur Hilfe ist jetzt enorm wichtig. Wir sind bemüht, alle Informationen und Aktivitäten innerhalb unserer Diözese – Pfarren & Caritas & Zentralstellen – bestmöglich zu vernetzen und zu bündeln. Unsere Hilfsbereitschaft für geflüchtete und vertriebene Menschen wird in nächster Zeit einen langen Atem brauchen!

Kolleg:innen, die jetzt konkret mit freiwilliger Unterstützung oder Sachspenden helfen möchten, bitten wir sich auf der Plattform www.füreinand.at zu registrieren.

Ukraine-Hilfe Sachspendenaktion (Foto: Internetredaktion / KHK)
Ukraine-Hilfe Sachspendenaktion (Foto: Internetredaktion / KHK)



Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch zu helfen, können Sachspenden derzeit auch per Post kostenlos direkt an die Caritas Kärnten geschickt werden (Sachspenden-Sammelaktion „Post&Caritas“, www.wirhelfen.shop). Mitarbeiter:innen des Diözesanhauses unterstützen die Kolleg:innen der Caritas bei der dazu notwendigen Paketlogistik.

Diözesankoordinator Leo Kudlicka (leo.kudlicka@kath-kirche-kaernten.at - 0676/87722450) hat diese Zusammenstellung von Informationen zu häufig gestellten Fragen erstellt.

„Ich war fremd und obdachlos
und ihr habt mich aufgenommen.“
(Mt 25,43)

FAQ's – Häufig gestellte Fragen

An wen können sich geflüchtete/vertriebene Personen aus der Ukraine wenden?
Wie kann ich persönlich unterstützen?

Wichtige Anlaufstellen / Erstinformation / Hilfe

  • Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) www.bbu.gv.at/ukraine
  • Mehrsprachige – Hotline +43 1 2676 870 9460
    täglich von 6 bis 22 Uhr für ukrainische Staatsangehörige
  • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
    DOWNLOADS und INFOTHEK: https://www.bfa.gv.at
  • Ukraine-Infos Land Kärnten
    https://ukraine-info.ktn.gv.at
  • CARITAS KÄRNTEN
    >> Link zur Ukraine-Hilfe-Übersicht auf www.caritas-kaernten.at


    INFOSTELLE UKRAINEHILFE
    Von Montag bis Donnerstag 8 – 11 Uhr und 13 - 16 Uhr sowie Freitag 8 - 11 Uhr beantwortet unsere Infostelle Ihre Fragen rund um die Ukraine-Hilfe per Telefon +43 (0)463 510050 oder ukrainehilfe@caritas-kaernten.at

    UKRAINE NOTHILFE
    Sandwirtgasse 2, 9010 Klagenfurt, Montag bis Donnerstag 8 – 13 Uhr
    Die Caritas unterstützt, begleitet und berät Menschen in schwierigen Lebenssituationen, unabhängig von deren sozialer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit.
    - Beratung und Sachspendenpakete (z.B. www.wirhelfen.shop)
    - Lebensmittelgutscheine und Gutscheine für die Carla-Shops
<a  data-cke-saved-href=“https://www.caritas-kaernten.at/spenden-helfen/pfarrcaritas/katastrophenhilfe“ href=“https://www.caritas-kaernten.at/spenden-helfen/pfarrcaritas/katastrophenhilfe“ rel=“noopener“ target=“_blank“>Link zur Caritas-Übersichtsseite: Bitte klicken</a>
Link zur Caritas-Übersichtsseite: Bitte klicken

Quartiere / Unterkünfte

Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)
organisiert auch „Nachbarschaftsquartiere“ (Quartierangebote in ganz Österreich)
https://www.bbu.gv.at/ukraine-krise-wir-organisieren-Nachbarschaftsquartiere

Quartiermeldungen Land Kärnten: quartiere@ktn.gv.at Tel.: 050/536-33030

Notquartiere

Wie auch in Graz und Wien dient die Messehalle in Klagenfurt als erste Anlaufstelle. Untergebracht werden die Geflüchteten auch in den zwei von der Caritas bereitgestellten Flüchtlingsquartieren in Friesach und Feldkirchen.

Privatquartiere in Pfarren / kirchlichen Einrichtungen

Wenn Pfarren Kriegsvertriebene aufnehmen wollen, dann gelten sie derzeit als „Privatquartier“. Die Quartiere müssen bezugsfertig sein, und es ist laut derzeitiger Sachlage zumindest eine „Prekariumsvereinbarung“ („Bittleihvertrag“) abzuschließen!
Ein „Prekarium“ ist eine jederzeit widerrufbare unentgeltliche Überlassung z.B. von Wohnraum. Nur ordentliche Gebrauchskosten (Betriebskosten, Strom, Heizung etc.) müssen von den Quartiernehmer:innen beglichen werden.
Anmerkung! Entscheidungen, wie „Prekariumsverträge“ seitens der Grundversorgungsleistungen (GVS) des Landes (z.B. Mietzuschüsse) behandelt werden, sind leider noch ausständig. Sie werden derzeit noch verhandelt!
Meldung von freien Quartieren in kirchlichen Einrichtungen und Unterlagen wie Prekarium-Mustervereinbarungen und Vorlagen für Quartierbeschreibungen bei: Mag.a Manuela Hasenbichler, manuela.hasenbichler@kath-kirche-kaernten.at, Tel. 0676/8772 1044 (Facility-und Immobilienverwaltung der Diözese) oder Leo Kudlicka, leo.kudlicka@kath-kirche-kaernten.at,Tel. 0676/8772 2450.

Registrierung und Anmeldung von Vertriebenen

  • Polizeiinspektion Klagenfurt Fremdenpolizei
    9020 Klagenfurt, Ebenthalerstraße 6, Tel: 0664/2551312
    Erfassungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Bundesbetreuungseinrichtung Villach – Langauen
    9500 Villach, Tiroler Straße 178, Tel: 0664/2551313
    Erfassungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 11:00 Uhr sowie von 14:00 bis16:00 Uhr
  • Diese Dokumente sind mitzubringen:
    Reisepass, sofern kein Reisepass vorhanden ist, sonstige Dokumente, die die Identität und die Staatsbürgerschaft nachweisen, Meldezettel

Aufenthaltsstatus für Ukrainer:innen

Am Donnerstag, 3. März 2022, wurde von den EU-Staaten gemeinsam vereinbart, dass Flüchtlinge aus der Ukraine einen Schutzstatus bekommen, vorläufig für ein Jahr und verlängerbar bis drei Jahre. Sie haben damit legalen Aufenthalt (nach Registrierung), auch nach den 90 Tagen, die sie als Tourist:innen einreisen können, und bekommen eine e -Card.

Meldepflicht

Die Meldepflicht in Österreich gilt auch für Flüchtlinge. Sofern keine Weiterreise innerhalb von drei Tagen stattfindet, ist eine Meldung bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinden/Magistrate) durchzuführen, die vom Unterkunftsgeber bestätigt werden muss.

Krankenversicherung

Flüchtlinge aus der Ukraine, die Schutz in Österreich suchen, werden rechtlich in die Krankenversicherung einbezogen. Sie haben damit Anspruch auf Sachleistungen und können beispielsweise Ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der ÖGK erhalten. Solange sie noch keine Versicherungsnummer bzw. keinen „e-card-Ersatzbeleg“ haben, müssen sie sich mit ihrem Reisepass als Staatsbürger der Ukraine ausweisen.

Hilfsmöglichkeiten für Freiwillige

Zeit- und Sachspenden
Wir bitten alle Menschen, die jetzt konkret mit Zeit- oder Sachspenden helfen möchten, sich auf der Plattform www.füreinand.at (Österreichs Community für Mitmenschlichkeit) zu registrieren.

Geldspenden
Gespendet werden kann auf https://www.caritas.at/ukraine
oder IBAN: AT23 2011 1000 0123 4560 Kennwort: Ukraine Soforthilfe.
Oder auch hier: https://wirhelfen.shop (Nothilfepakete)