Aufgaben des PGR
Pfarrgemeinderäte sind Mitarbeiter Gottes
Obsorge für Seelsorge
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Kollegium der Pfarre, das zusammen mit dem Pfarrvorsteher für die Seelsorge verantwortlich ist, sie mitträgt und Fragen des pfarrlichen Lebens entscheidet.“ Der PGR unterstützt den Pfarrvorsteher dabei, ein der Zeit und den Menschen gemäßes Programm für die Seelsorge zu entwickeln. Jede/r mit seinen/ihren Fähigkeiten und Kompetenzen.
Orientierung am Evangelium
Grundlage für das Zusammenleben in der Pfarre und für die Arbeit im Pfarrgemeinderat ist die Botschaft des Evangeliums – Gottesliebe und Nächstenliebe.
Zusammenleben in Toleranz
Der PGR bemüht sich um die Verständigung und das Zusammenleben aller Menschen gemäß dem Evangelium. Er fördert den Dialog zwischen den Volksgruppen, zwischen den Geschlechtern und mit den anderen christlichen Kirchen.
Sorge für die Grundaufträge
Der PGR sorgt sich um die Umsetzung der vier Grundvollzüge:
Gottesdienst: zeitgemäße Gottesdienstformen und Formen des Gebetes
Dienst am Nächsten: sozialer Einsatz für die Benachteiligten der Gemeinde
Verkündigungsdienst: Weitergabe des Glaubens in Bildung, Sakramenten und Öffentlichkeitsarbeit.
Dienst an der Gemeinschaft: Förderung des Zusammenlebens in Toleranz
Dazu ernennt er jeweils eine/n Grundbeauftragte/n, der/die gemeinsam mit anderen Sorge dafür trägt, dass dieser Grundvollzug zeitgemäß, evangeliumsgemäß und als Dienst an den Menschen vollzogen wird.
Kommunikation - Information - Weiterbildung
Der PGR bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen. Dies geschieht durch verschiedene Bildungsveranstaltungen und Austauschrunden. Weiters soll der PGR Pfarrversammlungen abhalten, wo er über seine Tätigkeit berichtet und wichtige Anliegen der Pfarre klärt. Durch Weiterbildung und religiöse Vertiefung stärken die Pfarrgemeinderäte die Kompetenz für ihre Arbeit.
Finanzen
Innerhalb des PGR führt der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen lt. PGO die Vermögens- und Finanzverwaltung der Pfarrgemeinde. Das Geld dient der Unterstützung der pfarrlichen Seelsorge.