Service
für Kirchenmusiker
Aufgrund vermehrter Anfragen zur Besoldung von Kirchenmusikern und zur Verleihung der Cäcilien-Abzeichen hier die Informationen auch online:
Besoldungsordnung für die Kirchenmusiker
Mit 1. Jänner 2024 gelten folgende Stundensätze für die Besoldung von Kirchenmusikern:
- Tarif A (Hochschule 2. Diplom, Master) - € 32,99
- Tarif B (Hochschule 1. Diplom, Bachelor; Konservatorium) - € 28,17
- Tarif C (Diözesane Orgelprüfung, Kirchenmusik C-Prüfung) - € 23,48
- Tarif D (ohne Prüfungsnachweis) - € 15,65
Kirchenchor-Auszeichnungen: Cäcilien-Abzeichen
(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk, Nr. 2/2013)
Wie schon bisher werden Kirchenchormitglieder für langjähriges Mitwirken im Kirchenchor durch Ehrenurkunden des hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs auf Antrag des Pfarrseelsorgers und des Pfarrgemeinderates (an das Ordinariat) geehrt.
Es können zusätzlich auch für Kirchenchormitglieder ansteckbare Cäcilienabzeichen beantragt werden.
Für Organist*innen und Chorleiter*innen können auch Cäcilienmedaillen beantragt werden, die am Band hängen und in einer schönen Schatulle aufbewahrt sind.
Mit Wirksamkeit vom 1.7.2011 werden die Cäcilienabzeichen bzw. Cäcilienmedaillen
- in Bronze nach 10 Jahren
- in Silber nach 20 Jahren
- in Gold nach 40 Jahren
vergeben.
Die Gebühren für die Cäcilienabzeichen betragen:
- Bronze: € 15,00
- Silber: € 20,00
- Gold: € 25,00
Die Gebühren für die Cäcilienmedaillen betragen
- Bronze: € 60,00
- Silber: € 70,00
- Gold: € 90,00
Anträge mit Pfarrsiegel und Unterschrift des Ortspfarrers bitte an das:
Kanzleramt
Msgr. Dr. Jakob Ibounig
Mariannengasse 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Allgemeine musikalische Hinweise