Einführungskurs für Kommunionhelfer:innen

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Der Dienst am heiligen Sakrament des Altares ist zugleich auch ein Dienst für die
Menschen. (Bild: Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn. In: Pfarrbriefservice.de)

Kommunionhelfer:innen haben folgende Aufgaben:

  • bei der hl. Messe die Kommunion zu reichen, wenn Bedarf besteht (viele Kommunikanten, Kommunion unter beiden Gestalten, bei Gebrechlichkeit oder Erkrankung des Priesters)
  • das Allerheiligste zur Anbetung auszusetzen
  • den Kranken die hl. Kommunion zu bringen.

Ausbildung für Kommunionhelfer:innen

Der Einführungskurs für Kommunionhelfer:innen wird einmal jährlich von der Stabsstelle Bibel und Liturgie in einem der Bildungshäuser durchgeführt, meist an einem Samstag von 9.30 -17.00 Uhr.

Der Besuch der Ausbildung ist die Voraussetzung für die Beauftragung durch den Bischof. Dazu bedarf es bereits im Vorfeld der Zustimmung durch:

  • die Kandidatin / den Kandidaten
  • den Pfarrer
  • den Pfarrgemeinderat (Zweidrittelmehrheit).

Zur Ausbildung gehört auch die Teilnahme am liturgischen Basiskurs „Grundwissen Gottesdienst“. Jene, die nicht daran teilgenommen haben, werden gebeten, den Kurs oder ggf. versäumte Kursteile auf youtube anzuhören, da die hier besprochenen Grundlagen der Liturgie in den spezifischen Ausbildungen vorausgesetzt werden. In jedem Video wird eine Frage zum Thema gestellt. Die Antwort auf die Frage gilt als Nachweis, dass man das Video gesehen hat. Zudem ist es möglich, stattdessen das Skript durchzulesen: basiskurs-liturgie-skript.pdf (kath-kirche-kaernten.at)

Teil 1: Was ist Gottesdienst? – Theologische und praktische Grundlagen der Liturgie
https://www.youtube.com/watch?v=rPaS1EBVPoE

Teil 2/1: Das Kirchenjahr und seine Feste (der österliche Festkreis)
https://www.youtube.com/watch?v=1CNm1uyPLdQ

Teil 2/2: Das Kirchenjahr und seine Feste (der weihnachtliche Festkreis, der Kalender, Hochfeste und Feste)
https://www.youtube.com/watch?v=YSKBqEKQyyo

Teil 3: Texte, Riten und Regeln am Beispiel der eucharistischen Liturgie
https://www.youtube.com/watch?v=c4_SPH7dhHI

Teil 4: Der liturgische Raum und seine Symbolik
https://www.youtube.com/watch?v=T3n9ejCrPXc

Nächster Termin

Der nächste Einführungskurs für Kommunionhelfer:innen findet am Samstag, 15. März 2025 von 09.30-17.00 Uhr statt.

Kursort: Bildungshaus Sodalitas Tainach/Tinje, Propsteiweg 1, 9121 Tainach/Tinje
Referent: Mag. Klaus Einspieler

Anmeldung: bis spätestens 6. März 2025 an: sandra.weratschnig@kath-kirche-kaernten.at, 0676/8772-2123 (Mo, Di, Do 9.00-12.00 Uhr).

Wer kann Kommunionhelfer:in werden?

Erste Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme am liturgischen Leben der Gemeinde, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, sowie der ungehinderte Zugang zu den Sakramenten. Die hl. Kommunion können nur jene glaubwürdig ihren Brüdern und Schwestern reichen, die auch selbst regelmäßig die Eucharistie empfangen und dem Allerheiligsten mit Ehrfurcht begegnen.

Zusatzausbildung: Kommunionhelferdienst und Krankenkommunion

Ergänzend zur Basisausbildung für den Kommunionhelferdienst wird bei Bedarf ein eintägiges Modul angeboten, das vor allem die Feier der Krankenkommunion sowie den Umgang mit alten und kranken Menschen in den Blick nimmt. Dieses Element ist ein Angebot an alle, die den Kommunionhelferkurs besucht haben, sich auf diesem Gebiet zu vertiefen. Außerdem steht dieses Modul auch für jene offen, die zum Beispiel in der Pfarrcaritas tätig sind (d. h. alte und kranke Menschen besuchen und sich vorstellen können, ihnen auch die Krankenkommunion zu bringen). Der Besuch dieses Kurses führt nicht zu einer bischöflichen Beauftragung – die Beauftragung erteilt in diesem Fall der Ortspfarrer (der Ritus befindet sich im Messbuch, Kleinausgabe, Anhang VI). Deshalb obliegt es auch ihm, Leute zu diesem Modul anzumelden. Sie sollen mit derselben Sorgfalt und unter denselben Gesichtspunkten, was die Person betrifft, ausgewählt werden, wie jene Kandidatinnen und Kandidaten, die vom Diözesanbischof zum Kommunionhelferdienst beauftragt werden. Während der Eucharistie dürfen sie den Kommunionhelferdienst wie alle anderen erst nach dem Besuch der Basisausbildung und der Beauftragung durch den Bischof versehen.

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