Organisation

Referat Beziehung, Ehe und Familie

Das Geschenk des Segens

Regenbogenpastoral Österreich begrüßt die Erklärung „Fiducia supplicans“ des Vatikan.

„Diese Welt braucht Segen, und wir können Segen geben und Segen empfangen“ (FS 45): Die Erklärung des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre „Fiducia supplicans“ vom 18. Dezember 2023 bedeutet eine klare Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre und der Rahmenbedingungen pastoralen Handelns. Jetzt dürfen Seelsorger:innen auch Paaren, die aus unterschiedlichen Gründen keine kirchliche Ehe schließen können, im Rahmen einer kirchlichen Feier den Segen Gottes zusprechen, ohne dass sie in einen Konflikt mit kirchlichen Regelungen geraten.

Eine solche Segnung bringt die Bitte der Partner:innen zum Ausdruck, dass „alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird.“ (FS 31) Die Segensbitte ist also eine Stärkung des Guten in einer dauerhaften Beziehung auch in dem Fall, in dem sie kirchenrechtlich „ungeregelt“ bleibt. Die Erklärung verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff „irreguläre Beziehungen“, was in manchen Kommentaren als irritierend oder gar verletzend wahrgenommen wurde. Dieser Begriff ist jedoch nicht im Sinne einer moralischen Bewertung zu interpretieren, sondern wird allein als Unterscheidung zur kirchlichen Ehe benutzt. Es ist zu begrüßen, dass das „Wahre, Gut und menschlich Gültige“ auch in nichtkirchlichen Partnerschaften gesehen und wertschätzend gewürdigt wird. Hier ist ein erfreulicher Wandel zur Erklärung der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2021 zu finden, die die Möglichkeit einer Segnung noch strikt abgelehnt hatte, was viele Menschen in der Kirche als Verletzung und Kränkung empfunden haben.

Die Erklärung betont, dass es keinen kirchlich approbierten Ritus für diese Segensfeiern geben soll, um den Seelsorger:innen die „Freiheit und Spontaneität in ihrer seelsorgerischen Begleitung“ zu ermöglichen. Einige Kommentare interpretieren diese Formulierung als Verbot, den Segen im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier zuzusprechen. Hierbei ist zu beachten, dass der kirchliche Sprachgebrauch zwischen der offiziellen Liturgie der Kirche (für die es approbierte Riten gibt) und weiteren gottesdienstlichen Formen (die Erklärung verweist explizit auf Ausdrücke der Volksfrömmigkeit) unterscheidet. In diesem Verständnis wirbt die Erklärung für pastorale und liturgische Kreativität, die eigene Feierformen ermöglicht, welche den individuellen Lebenssituationen angepasst werden können und verweist auf die hierzu notwendige „seelsorgliche Sensibilität“ (FS 35).

Das Leitungsteam der Regenbogenpastoral Österreich begrüßt die Erklärung und zeigt sich erfreut darüber, dass die pastoralen Möglichkeiten der Begleitung und der Segensfeier nun kirchlich nicht nur möglich, sondern auch ausdrücklich gewünscht sind. Das, wa Paare in ihren Beziehungen als segensreich erleben, darf endlich auch kirchlich so benannt und zugesprochen werden. Wir nehmen mit Freude zu Kenntnis, dass der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, und weitere österreichische Bischöfe ihre Dankbarkeit für die Erklärung bereits zum Ausdruck gebracht haben und das Bemühen der Bischöfe „für Menschen in sogenannten irregulären Verbindungen einen gangbaren Weg der Begleitung zu finden“ betont wird. Wir unterstützen die Initiativen, in den österreichischen Diözesen Qualitätsstandards für einen verantwortungsvollen Umgang mit LGBTIQ*-Personen zu formulieren, damit es künftig immer weniger zu Erfahrungen der Ausgrenzung und Diskriminierung kommt. Die nun erfolgte Klarstellung, dass kirchliche Segnungen außerhalb der sakramentalen Ehe möglich sind, ist ein deutlicher Schritt auf diesem Weg zu einer Kirche, in der die Vielfalt partnerschaftlicher Lebensentwürfe wahrgenommen und begleitet wird.

Für Kärnten: Benno Karnel, Familienseelsorger

0676/87722433, benno.karnel@kath-kirche-kaernten.at