Information zu Religions- und Ethikunterricht
Information zu Religions- und Ethikunterricht
In der 9. und 10. Schulstufe werden an den Österreichischen Schulen sowohl der Religions- als auch der Ethikunterricht angeboten. Für Schülerinnen und Schüler gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die vom jeweiligen religiösen Bekenntnis abhängen.
Der Ethikunterricht ist Pflichtgegenstand für jene Schülerinnen und Schüler, die ohne religiöses Bekenntnis sind bzw. einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft angehören. Der Religionsunterricht ist Pflichtgegenstand für jene Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Es gibt die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres vom Religionsunterricht abzumelden bzw. sich zum Religionsunterricht anzumelden. Die Abmeldung bzw. die Anmeldung gilt nur für das aktuelle Schuljahr.
Beides –Religion oder Ethik – kann zur mündlichen Matura gewählt werden. Allerdings muss man dazu diesen Gegenstand (also entweder Religion oder Ethik) in der Oberstufe jedes Schuljahrs besucht haben. Ist das nicht der Fall, kann man eine „Externistenprüfung“ über das/die versäumte/n Unterrichtsjahr/e ablegen – diese Möglichkeit gibt es allerdings nicht für die Abschlussklasse. Es gibt keine Verpflichtung, in allen vier bzw. fünf Oberstufenjahren die gleiche Entscheidung zu treffen.
Hier finden sich kurze Beschreibungen der Fächer Religion und Ethik:
· Aleviten
· Altkatholisch
· Buddhismus
· Evangelisch
· Ethik
· Freikirchen
· Islam
· Katholisch
· Neuapostolische Religion
· Orthodox
Ich gehöre einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft an.
Für mich ist der Religionsunterricht meiner Religionsgemeinschaft Pflichtgegenstand. Ich habe wie bisher das Recht, mich im Laufe der ersten fünf Tage des Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung vom Religionsunterricht abzumelden. Dadurch bin ich verpflichtet, am Ethikunterricht teilzunehmen. Die Möglichkeit, die Abmeldung vom Religionsunterricht zu widerrufen, gibt es nach dieser Frist (der ersten fünf Tage des Schuljahres) nicht mehr. Diese Entscheidung gilt nur für das aktuelle Schuljahr.
Ich gehöre einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft an.
Für mich ist der Ethikunterricht Pflichtgegenstand. Ich habe aber die Möglichkeit, mich schriftlich bei der Schulleitung für einen Religionsunterricht meiner Klasse anzumelden. Wenn ich mich für den Religionsunterricht entscheide, muss ich das innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres machen. Diese Entscheidung gilt nur für das aktuelle Schuljahr.
Ich bin ohne religiöses Bekenntnis.
Für mich ist der Ethikunterricht Pflichtgegenstand. Ich habe aber die Möglichkeit, mich schriftlich bei der Schulleitung für einen Religionsunterricht meiner Klasse anzumelden. Wenn ich mich für Religionsunterricht entscheide, muss ich das innerhalb der ersten fünf Tage des Schuljahres machen. Diese Entscheidung gilt nur für das aktuelle Schuljahr.
Link zu Rundschreiben Nr. 5/2021 - Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie Ehtikunterricht