Organisation

Referat für Kirchenrecht

Referat für Kirchenrecht

Weihebuch der Diözese Gurk  (© Foto: Reinisch)
Weihebuch der Diözese Gurk (© Foto: Reinisch)

Zuständigkeiten des Referats für Kirchenrecht

 

Allgemeine und diözesan verwaltungsrechtliche Normen im Bereich der Sakramentendisziplin werden umgesetzt und deren Einhaltung überwacht.

 

 

 

 

 

Dazu zählen:

  • Sakramentendisziplin
  • Beratung und Information zur Erstellung kirchlicher Dokumente
  • Beratung und Information bei kirchlichen Rechtsfragen
  • Pressemitteilungen

 

Das Referat für Kirchenrecht ist zuständig

  • in der Erteilung von Dispensen
  • in der Bearbeitung von Dokumenten, die kirchliche Sakramente betreffen (sofern dabei Ordinariatszuständigkeit besteht)
  • in der Weiterleitung diverser Dokumente an die zuständigen kirchlichen Stellen (z.B. Bischofsbüro, Matrikenreferat, Archiv…)
  • in der Führung und Bearbeitung des Weihebuchs Liber Ordinationum
  • in der Verwaltung und Bearbeitung der Intentionen und Applikationsmeldungen
  • in der Rechtshilfe bei Anfragen in- und ausländischer Diözesen
  • und bei manchem mehr…

 

Ausgewählte rechtliche Dokumente zu den einzelnen Themen oder Richtlinien - erstellt von der Österreichischen Bischofskonferenz - finden Sie hier zum Nachlesen.