Organisation

Referat für Kirchenrecht

Matrikenwegweiser

Matrikenwegweiser (© Foto: Reinisch)
Matrikenwegweiser (© Foto: Reinisch)

Als verlässliche Orientierung für die Matrikenführung und Urkundenausstellung dient den Pfarrseelsorgern, Pfarrsekretärinnen und Kanzleihelfern der neue Matrikenwegweiser zur Führung der Pfarrmatriken. Klar und übersichtlich sind die Matrikenfälle aufgelistet und erläutert:

  • Taufe
  • Katechumenat
  • Firmung
  • Trauung
  • Kirchenaustritt
  • Konversion
  • Reversion
  • Kirchliches Begräbnis

 

Rechtlich geregelt werden die Matrikenfälle durch den CIC – Codex Iuris Canonici, der in can. 535 CIC auch die Führung der Matrikenbücher aufführt. Genauere Regelungen dazu können die Bischofskonferenz oder der Diözesanbischof erlassen.

 

Bei Fragen werden Sie sich bitte an:

Referat für Kirchenrecht: 0463 / 57 770-1031

Matrikenreferat:0463 / 503 545-1391