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Stellungnahme des Gurker Domkapitels zum Abschluss der Visitation

Grafik: Internetredaktion / KHK
Grafik: Internetredaktion / KHK

Klagenfurt, 14. 3. 19. Unter Bezugnahme auf die für morgen angekündigte Presseinformation anlässlich des Abschlusses der Apostolischen Visitation informiert das Gurker Domkapitel heute darüber, dass es die Einladung des Apostolischen Visitators zu der für heute Nachmittag in Salzburg anberaumten Einsichtnahme in den Visitationsbericht nicht angenommen hat. Das dafür vorgelegte Procedere war in folgenden zwei Punkten für das Gurker Domkapitel nicht akzeptabel:
1. Am Beginn der Apostolischen Visitation wurde vom Visitationsteam zugesagt, dass das Gurker Domkapitel nach Fertigstellung des Visitationsberichtes entsprechend den Standards eines Rechnungshofberichtes, die eine mindestens mehrtägige Begutachtungsphase vorsehen, die Möglichkeit zur Stellungnahme erhält. Die für heute Nachmittag vom Visitationsteam ursprünglich eingeräumten zweieinhalb Stunden für Einsichtnahme und Stellungnahme stehen im Widerspruch zu dieser zugesagten Vorgangsweise.
2. Die vom Visitationsteam in diesem Zusammenhang dem Gurker Domkapitel auferlegte Verschwiegenheit gegenüber der Öffentlichkeit – dies kommt einem Kommunikationsverbot gleich – steht im Widerspruch zu dem bei Beginn der Visitation vereinbarten Mindestmaß an Kommunikation relevanter Ergebnisse „nach außen“ nach Fertigstellung des Visitationsberichtes.

Auf Ersuchen des Gurker Domkapitels, wegen der oben genannten Punkte das geplante Procedere zu ändern, hat der Apostolische Visitator zwar die Möglichkeit eingeräumt, diese Einsichtnahme auf mehrere Stunden ausdehnen zu können, was aber nichts am grundsätzlichen Vorbehalt des Domkapitels ändert. Das Gurker Domkapitel hat überdies Kenntnis davon, dass Bischof Alois Schwarz in dieser Visitation nur als „Zeuge“ geführt wird. Das lässt vermuten, dass hauptsächlich die Zeit der Sedisvakanz geprüft wurde.

Zusammenfassend entsteht der Eindruck, dass die Visitation den Kriterien der Transparenz und Fairness überwiegend nicht gerecht wird und daher auch die Objektivität nicht bestätigt werden kann. Unabhängig vom Inhalt des Visitationsberichtes haben für das Gurker Domkapitel der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bistum vom 11. Dezember 2018 und das Pressestatement des Domkapitels vom 18. Dezember 2018 uneingeschränkt Richtigkeit und Gültigkeit.