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Keine öffentlichen Gottesdienste und Veranstaltungen bis einschließlich Ostermontag – Palmprozessionen, Speisensegnungen und Osterfeuersegnungen ausnahmslos ausgesetzt

Firmungen und Erstkommunionen bis vorerst 29. Mai abgesagt

Klagenfurt, 25. 3. 20 (pgk). Auf Basis der jüngsten von der österreichischen Bischofskonferenz veröffentlichten Richtlinien hat die Diözese Gurk nun bekanntgegeben, dass die am 13. März veröffentlichten Vorschriften bis vorerst einschließlich Ostermontag, dem 13. April, ihre Gültigkeit behalten und somit auch in den bevorstehenden Kar- und Ostertagen keine liturgischen Feiern mit physischer Anwesenheit von Gläubigen sowie öffentliche Veranstaltungen stattfinden werden. „Öffentliche Gottesdienste und Versammlungen aller Art sind ausgesetzt. Daher dürfen Gottesdienst- , Andachts- und Anbetungszeiten auch nicht öffentlich, z. B. auf der Website oder im Pfarrblatt, verlautbart werden“, heißt es in dem Schreiben, das heute Mittwoch von Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier an alle Kärntner Pfarren und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erging. Firm- und Erstkommuniontermine werden vorerst bis 29. Mai ausgesetzt. Kirchen bzw. Gebetsstätten würden weiterhin zum Zweck des persönlichen Gebets offenstehen. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass die Gesamtzahl der in der Kirche anwesenden Personen keinesfalls höher als fünf sei und gegenüber anderen Menschen ein Abstand von einem Meter eingehalten werde.

Foto: Karl-Heinz Kronawetter / Internetredaktion
Foto: Karl-Heinz Kronawetter / Internetredaktion

Ausdrücklich weist Generalvikar Sedlmaier im heutigen Schreiben darauf hin, dass auch Palmprozessionen und Speisensegnungen im Freien dem Versammlungsverbot unterliegen und daher nicht stattfinden dürfen. Außerdem seien Osterfeuersegnungen heuer „ersatzlos zu streichen“. Das Osterfeuer sei heuer die Kerze, die am Karsamstag am Abend zu Hause entzündet werde.

In diesem Zusammenhang erinnert die Diözesanleitung erneut an die Tradition der Hauskirche und appelliert, „diese Feierlichkeiten zu Hause unter Teilnahme jener Menschen, mit denen man ´unter einem Dach´ wohnt, stattfinden zu lassen“. Für die häuslichen Feiern vom Palmsonntag bis Ostern werde an alle Kärntner Haushalte eine Sonderausgabe der Kärntner Kirchenzeitung „Der Sonntag“ mit Gebetshilfen zur Segnung der Palmzweige sowie Gestaltungsvorschlägen für eine Ölbergandacht am Gründonnerstag, eine Kreuzwegandacht, die Segnung der Osterspeisen und eine Feierandacht in der Osternacht per Post zugestellt. Zusätzlich werde das Liturgiereferat der Diözese Gurk eine Vorlage für die häusliche Segnung der Osterspeisen, des Weihwassers und des Herdfeuers auf der Diözesanhomepage veröffentlichen.

Die Katholische Kirche Kärnten ruft angesichts der Corona Krise außerdem dazu auf, „das tägliche Läuten der Glocken wieder verstärkt als Einladung zu verstehen, sich geistig mit anderen zum Gebet zu verbinden und um Gottes Beistand in diesen Zeiten der Krise zu beten“. Auch seien die Gläubigen in besonderer Weise zur Mitfeier über Radio, Fernsehen und digitale Medien eingeladen. Bis zur Aufhebung des COVID-19-Maßnahmengesetzes entbindet Diözesanbischof Dr. Josef Marketz überdies von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. „Das jährliche Beichtsakrament in der Osterzeit zu empfangen, ist nur im Notfall und unter Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen wie der Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Aussprachezimmer erlaubt“, so die Diözesanleitung.

Die „Missa chrismatis“ mit der Weihe der heiligen Öle und die anschließende Recollectio, die geistliche Zusammenkunft der Priester und Diakone, die in der Diözese Gurk traditionell am Mittwoch der Karwoche stattfinden, werden auf die Zeit nach der Corona Krise verschoben.