Grundorientierung zum Kirchenentwicklungsprozess der Diözese Gurk als Schwerpunktthema bei Diözesanratssitzung
Klagenfurt, 1. 6. 23 (pgk). Die Beschlussfassung der Grundorientierung zum synodalen Kirchenentwicklungsprozess der Diözese Gurk mit dem Titel „Weil Gott Liebe ist…/ Ker je Bog ljubezen…“ bildet den inhaltlichen Schwerpunkt der zweiten Plenarsitzung des Diözesanrates am Samstag, dem 3. Juni, von 8.30 bis 13 Uhr im Stift St. Georgen/Längsee. Am Programm der Tagung stehen Statements von Diözesanbischof Dr. Josef Marketz und Seelsorgeamtsdirektorin Mag. Elisabeth Schneider-Brandauer zum Kirchenentwicklungsprozess sowie ein zusammenfassender Rückblick über die Genese der Grundorientierung durch Dr. Michael Kapeller, der von September 2022 bis 19. März 2023 mit einem Projektteam rund 4.500 Rückmeldungen zum Entwurf der Grundorientierung entsprechend in den Text eingearbeitet hat. Im Rahmen der Diözesanratssitzung soll die Grundorientierung nun mehrheitlich beschlossen werden. Mit dieser Beschlussfassung startet die zweite Phase des Kirchenentwicklungsprozesses, die von Dr. Barbara Velik-Frank vorgestellt wird.
Die Sitzungen des Diözesanrates, der regulär alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 23 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, finden mindestens zweimal jährlich statt. Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Katholikinnen und Katholiken der Diözese repräsentiert sind, ist laut Statut „ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt“. Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs rund weitere 70 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind. Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung des Bischofs Rechtswirksamkeit erlangen. Geschäftsführende Leiterin des Diözesanrates ist Seelsorgeamtsdirektorin Mag. Elisabeth Schneider-Brandauer. Erster Stellvertreter ist Dechant MMag. Herbert Burgstaller als Vorsitzender der Dechantenkonferenz. Die sogenannte „mittlere Ebene“ der Diözese wurde im Diözesanrat gestärkt, indem jeweils die Dechanten und die Obmänner bzw. Obfrauen der Dekanatsräte im Diözesanrat vertreten sind.