Gedenkfeier am Loibacher Feld: Stellungnahme der Katholischen Kirche in Kärnten
im Rahmen der Pressekonferenz am 9. Mai mit Ordinariatskanzler Dr. Jakob Ibounig, Landespolizeidirektorin Dr. Michaela Kohlweiß und Bezirkshauptmann Mag. Gert Klösch
Klagenfurt, 9. 5. 18 (pgk). Die Katholische Kirche in Kroatien ist gemeinsam mit dem „Bleiburger Ehrenzug“ Veranstalterin des alljährlichen Opfergedenkens am Loibacher Feld. Ein Teil dieser Gedenkfeier ist die Feier der hl. Messe auf privatem Grundstück. Diese hl. Messe gibt den Angehörigen der Opfer die Möglichkeit, der damals auf dem Loibacher Feld und den Todesmärschen getöteten Menschen zu gedenken und für sie zu beten. Das Loibacher Feld wurde für viele Hinterbliebene zu einem Ort des christlichen Gedenkens, vor allem auch deshalb, weil das Regime im kommunistischen Jugoslawien jede Erinnerung an die Gräuel der unmittelbaren Nachkriegszeit verboten und verfolgt hat. Die Feier der hl. Messe im Rahmen der Gedenkfeier entspricht der kirchlichen Ordnung und hat in den vergangenen Jahren auch keinen Anlass für Kritik geboten. Deshalb hat die Katholische Kirche in Kärnten auf Anfrage der Kroatischen Bischofskonferenz die Erlaubnis zur Feier der hl. Messe wieder erteilt. Die Katholische Kirche in Kärnten sagt somit ein „Ja“ zum christlichen Totengedenken im Rahmen der hl. Messe und gleichzeitig auch ein klares und entschiedenes „Nein“ zu jeder Form der politischen oder nationalistischen Instrumentalisierung der Gedenkfeier. Die Katholische Kirche in Kärnten distanziert sich deshalb ausdrücklich von jedem Missbrauch dieses Totengedenkens und verurteilt daher beispielsweise Kundgebungen, die im Umfeld der kirchlichen Feier das Ustascha-Regime verharmlosen oder gar verherrlichen. Diese Haltung hat die Katholische Kirche in Kärnten seit dem letztjährigen Totengedenken in zahlreichen Gesprächsrunden mit Vertretern der Kroatischen Bischofskonferenz, der österreichischen Behörden und auch des Mauthausen-Komitees klar gemacht und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es seitens der Veranstalter, nämlich der Kroatischen Bischofskonferenz und dem „Bleiburger Ehrenzug“, eine Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Totengedenkens gibt.
Um sicher zu stellen, dass auch das räumliche und zeitliche Umfeld der hl. Messe keinen Anlass für Kritik bietet, wurden die Verantwortlichen der Katholischen Kirche Kroatiens in diesem Jahr auch schriftlich dazu aufgefordert, für folgende Maßnahmen Sorge zu tragen: Verbot politischer Reden innerhalb der hl. Messe, das heißt vom Einzug bis zum Schlusssegen; Verzicht auf das Tragen politischer Abzeichen, Plakate und Transparente, Uniformen oder uniformähnlicher Bekleidung sowie von Trikots oder sonstiger Bekleidung mit inkriminierenden Aufdrucken; Verbot des Aufbaus von Zelten und Verkaufsständen sowie kein Ausschank von Alkohol. Den Verantwortlichen der Kroatischen Kirche gegenüber wurde schriftlich festgehalten, dass die Einhaltung dieser Vorgaben Bedingung dafür ist, um auch künftig die Zustimmung zur Feier der hl. Messe erteilen zu können. Außerdem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass für die gesamte Veranstaltung die Österreichische Rechtsordnung gilt, die einzuhalten ist.
Der Vorsitzende der Kroatischen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Želimir Puljić, hat in einem persönlichen Schreiben vom 3. Mai d. J. an den Vorsitzenden der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Dr. Christoph Schönborn, bestätigt, dass die Kroatische Bischofskonferenz die oben genannten Auflagen im vollen Umfang annimmt und sich dafür einsetzen wird, dass die christliche Gedenkfeier ordentlich und würdig begangen wird.