Organisation

Pressestelle

„Freude am Evangelium“: Erstmals Diözesanratssitzung in Maria Luggau

Impulsreferate von Bischof Schwarz und Seelsorgeamtsdirektorin Hennersperger

Das Servitenkloster Maria Luggau ist erstmals Tagungsort für den Diözesanrat.  (© Foto: Pressestelle/Assam)
Das Servitenkloster Maria Luggau ist erstmals Tagungsort für den Diözesanrat. (© Foto: Pressestelle/Assam)

Klagenfurt, 13. 4. 15 (pgk). „Freude am Evangelium“ lautet das Thema der Sitzung des Diözesanrates, die Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz am Freitag, dem 17., und Samstag, dem 18. April, erstmals im Servitenkloster Maria Luggau leiten wird. Eine Sitzung des Diözesanrates in Maria Luggau war ursprünglich anlässlich des 500-Jahr-Jubiläums des Wallfahrtsortes bereits im November 2013 geplant. Diese musste allerdings wegen starker Schneefälle abgesagt werden. Nun wurde das Servitenkloster mit der bekannten Basilika Maria Luggau passend zum Tagungsthema und im Rahmen des „Jahres der Orden“ als spirituell bedeutender Tagungsort ausgewählt. Schwerpunkt des Freitagabends ist ein Impulsreferat von Seelsorgeamtsdirektorin Dr. Anna Hennersperger mit dem Titel „Und wir, worauf warten wir? Wozu Evangelii Gaudium ermutigt“ (19.45 Uhr). Am Samstag feiert Bischof Schwarz gemeinsam mit Prior P. Andreas Baur OSM um 7.30 Uhr die hl. Messe in der Basilika von Maria Luggau. Um 9 Uhr spricht der Kärntner Bischof zum Thema „Die Kirche in Kärnten in der Dynamik der Evangelisierung. Initiativen ergreifen, sich einbringen, begleiten, fruchtbar sein und feiern“. Weitere inhaltliche Themen der Diözesanratssitzung sind u. a. das „Jahr der Orden“ in der Diözese Gurk, das Projekt „Katholische Kirche in Kärnten und Lebenswirklichkeiten“ sowie das Symposion „Familie 2015“ in Wien.

Die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Diözesanrates, der alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 23 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, sind öffentlich. Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Katholikinnen und Katholiken der Diözese repräsentiert sind, ist laut Statut „ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt“. Seine vornehmliche Aufgabe ist es, „was die Seelsorgearbeit betrifft, zu untersuchen, zu beraten und daraus praktische Folgerungen abzuleiten“. Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs weitere 50 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind. Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung durch den Bischof Rechtswirksamkeit erlangen.