Coronavirus: Diözese Gurk untersagt bis auf weiteres Spendung der Hl. Kommunion und setzt mit Ausnahme von Gottesdiensten alle Veranstaltungen der Katholischen Kirche Kärnten aus
Verschiebung von Taufen, Hochzeiten und Seelenmessen – Alle öffentlichen Termine von Bischof Marketz bis auf weiteres abgesagt
Klagenfurt, 11. 3. 20 (pgk). Die Katholische Kirche Kärnten übernimmt die Corona-Vorgaben der Bundesregierung und setzt darüber hinaus weitere Maßnahmen: die vorläufige Untersagung der Spendung der Hl. Kommunion, die Verschiebung von Taufen, Hochzeiten und Seelenmessen sowie die Aussetzung sämtlicher Veranstaltungen der Katholischen Kirche Kärnten unabhängig von der Teilnehmerzahl mit Ausnahme von Gottesdiensten. Überdies sagt Bischof Dr. Josef Marketz alle öffentlichen Auftritte vorerst bis 3. April ab.
Darüber hat heute Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier alle Kärntner Pfarren sowie die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat, im Seelsorgeamt, in der slowenischen Abteilung des Seelsorgeamtes sowie der Caritas in einem Schreiben in Kenntnis gesetzt. Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung müssen, so die Anordnung der Diözesanleitung, die Pfarren auch darauf achten, dass bei Gottesdiensten in Kirchen die Teilnehmerzahl von 100 Personen nicht überschritten wird. Die Gläubigen werden ersucht, „im Sinne der von den staatlichen Behörden verordneten Einschränkung sozialer Kontakte Sonntagsgottesdienste vor allem via Radio, Fernsehen oder Live-Streams, die von Pfarren angeboten werden, mitzufeiern“. Außerdem müsse von den Teilnehmern der empfohlene Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. In diesem Zusammenhang sei auch zu vermeiden, dass Chöre, Gruppen bzw. Teilnehmer auf engem Raum zusammen stehen oder sitzen.
„Die Spendung der Heiligen Kommunion an die Mitfeiernden beim Gottesdienst ist aus dringenden Hygienegründen untersagt“, so Generalvikar Sedlmaier. In diesem Zusammenhang erinnert der Generalvikar die Gläubigen an die kirchliche Tradition der „geistlichen Kommunion“, die seit jeher fester Bestandteil der eucharistischen Kommunion sei. „Sie bedeutet den Empfang des Leibes Christi durch das Gebet, durch inneres Verlangen nach Jesus Christus und durch die Gemeinschaft der Kirche, die der Leib Christi ist.“
Darüber hinaus sind die Pfarren angewiesen, Taufen, Hochzeiten und Seelenmessen zu verschieben. Begräbnisse und Beisetzungen können, sofern sie im Freien vollzogen werden, weiterhin vorgenommen werden. Gottesdienste, in deren Kontext besondere Aktionen geplant sind oder eine größere Zahl von Teilnehmern zu erwarten ist, wie z. B. die Heilig-Haupt-Andachten, Vorstellgottesdienste von Firmkandidaten oder Erstkommunionskindern etc., sind ebenso zu verschieben oder abzusagen. Außerdem ordnet die Diözesanleitung an, dass sämtliche pfarrliche Veranstaltungen wie Pfarrgemeinderatsitzungen, Pfarrcafés, Vorträge etc. abzusagen sind, „und zwar unabhängig von der Teilnehmerzahl“.
Kirchen und Kapellen seien, so Generalvikar Sedlmaier, offen zu halten. „Sie laden gerade in der gegenwärtigen Situation in besonderer Weise zu persönlichem Gebet ein.“
Bischof Marketz dispensiert die Gläubigen von der Sonntagsverpflichtung, das heißt von der Gewissensverpflichtung, am Sonntag die Hl. Messe zu besuchen.
Generalvikar Sedlmaier weist in seinem Schreiben nochmals ausdrücklich auf die bereits angeordneten Hygienemaßnahmen, nämlich Friedensgruß durch Blick oder Zunicken statt durch Händedruck sowie die Leerung der Weihwasserbecken, hin.
Die Diözesanleitung begründet diese Maßnahmen, die bis vorerst 3. April, vorbehaltlich anderslautender behördlicher Anordnungen, in Kraft gesetzt sind, „mit dem Schutz aller und vor allem älterer, geschwächter oder sonst besonders gefährdeter Personen, der nur durch gemeinsames Handeln bzw. Unterlassen, das nicht der Einsicht und dem Gutdünken einzelner überlassen bleibt, möglich ist“.