Bischof Marketz: Kärntner Diözesansynode 1971/72 ist leuchtendes Beispiel für „Synodalen Prozess“
Klagenfurt, 6. 10. 21 (pgk). Als einen „in der Kirchengeschichte bisher einzigartigen Vorgang“ hat Diözesanbischof Dr. Josef Marketz den von Papst Franziskus ausgerufenen „Synodalen Prozess“, der am 17. Oktober offiziell startet, bezeichnet. Erstmals gebe es, so Bischof Marketz bei der heutigen Sitzung des Bischöflichen Konsistoriums im Stift St. Georgen am Längsee, seitens des Papstes keine inhaltlichen Vorgaben in Form eines Instrumentum laboris, vielmehr vertraue Papst Franziskus darauf, dass ein größerer Kreis von Menschen der Wahrheit nahe komme, „wenn man miteinander redet und aufeinander hört“. Der „Synodale Prozess“ werde in besonderer Weise den Ansprüchen und Anforderungen einer pluralistischen Gesellschaft gerecht. Er vertraue darauf, so Bischof Marketz, „dass bei diesem synodalen Weg etwas herauskommt, was uns hilft, die Seelsorge der Zukunft zu gestalten“. „Wir werden versuchen, die Ergebnisse der Gesprächsprozesse in der Diözese auch auf diözesaner Ebene weiter im Blick zu haben“. Die Kärntner Diözesansynode vor genau 50 Jahren, die im Miteinander der beiden Volksgruppen Bahnbrechendes geleistet habe, „ist ein leuchtendes Beispiel dafür, was auf Diözesanebene durch das Hören aufeinander und auf den Heiligen Geist alles möglich ist“.
Bezugnehmend auf die Zukunft der Pfarren sprach sich der Kärntner Bischof für „mehr Flexibilität in unseren pastoralen Räumen aus“. Pfarren würden in Zukunft „noch vielfältiger werden als sie es ohnehin bereits sind“. Gleichzeitig wiederholte Bischof Marketz sein Eintreten für die Beibehaltung der bisherigen 336 Kärntner Pfarren, „wenn dies auch der Wunsch der Pfarrangehörigen ist“.
Neben dem „Synodalen Prozess“ und der Zukunft der Pfarrgemeinden war auch die Zukunft und das Profil von Dekanaten ein zentrales Thema der heutigen Sitzung des Konsistoriums.