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Allerheiligen und Allerseelen: Keine gemeinsamen Gräbersegnungen und Feiern auf den Friedhöfen

Bischof Marketz und Primarius Likar rufen zur Einhaltung der kirchlichen Vorgaben auf  

Klagenfurt, 22. 10. 20 (pgk). Die Österreichische Bischofskonferenz hat in einem heute veröffentlichten Aufruf an die Pfarrgemeinden festgelegt, dass zu Allerheiligen und Allerseelen heuer keine gemeinsamen Feiern auf den Friedhöfen stattfinden werden. Mit dieser Regelung reagieren die Bischöfe auf ein Ersuchen der Bundesregierung. „Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof können in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Gräber werden aber gesegnet werden, wenn auch nicht im Rahmen einer gemeinsamen Feier“, so die Österreichischen Bischöfe in ihrem Aufruf.

Foto: Karl-Heinz Kronawetter / Internetredaktion
Foto: Karl-Heinz Kronawetter / Internetredaktion

Bei den liturgischen Feiern zu Allerheiligen und Allerseelen in den Kirchen gilt weiterhin die seit 9. Oktober wirksame Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste. Das heißt, der 1-Meter-Abstand ist einzuhalten und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Aktuelle Informationen betreffend der liturgischen Feiern zu Allerheiligen und Allerseelen sind in den Pfarren oder auf deren Websites erhältlich.

Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier weist in einem Schreiben, das heute an die Kärntner Pfarren und alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergangen ist, ausdrücklich darauf hin, dass der Aufruf der Bischofskonferenz „vollinhaltlich“ auch für die Diözese Gurk gelte, und ersucht, „diesen Aufruf ernsthaft und konsequent umzusetzen“. In dem Schreiben werden die Kärntner Pfarren dazu aufgerufen, individuelle Lösungen für die Gräbersegnungen zu erarbeiten. So sei es zum Beispiel möglich, so der Generalvikar, „dass MitarbeiterInnen mit Handschuhen am Friedhofseingang während des gesamten Tages kleine Weihwasserfläschchen und Gebetstexte verteilen und die Gläubigen die Gräbersegnung selbst vornehmen“.

Eine Vorlage für ein Totengebet im Kreis der Familie, zu Hause oder am Friedhof, steht auf der diözesanen Homepage zum Download bereit.  

Dem Schreiben von Generalvikar Sedlmaier an die Kärntner Pfarren ist auch ein gemeinsamer Brief von Diözesanbischof Dr. Josef Marketz und Primarius Univ.- Prof. Dr. Rudolf Likar, Corona-Koordinator des Landes Kärnten und zweiter Vorsitzender der Katholischen Aktion, beigelegt, in dem beide ausdrücklich darauf hinweisen „wie wichtig es ist, als Kirche für die Menschen weiterhin stützend und verantwortungsvoll da zu sein und gleichzeitig zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie (Covid-19) beizutragen“. In diesem Schreiben rufen Bischof Marketz und Primarius Likar ausdrücklich dazu auf, die in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste vom 9. Oktober formulierten Vorgaben einzuhalten. „Das Ignorieren dieser Richtlinien ist ein Zuwiderhandeln der kirchlichen Vorgaben und wird nicht unterstützt“, so Bischof Marketz und Primarius Likar in ihrem gemeinsamen Schreiben.

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