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24. Juni: Fest- und Dankgottesdienst mit Bischof Schwarz im Klagenfurter Dom

Gurker Domkapitel wählt am 2. Juli Diözesanadministrator

Archivfoto: Pressestelle/Eggenberger
Archivfoto: Pressestelle/Eggenberger

Klagenfurt, 25. 5. 18 (pgk). Eine Woche vor der offiziellen Amtseinführung in St. Pölten nimmt Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz am Sonntag, dem 24. Juni, mit einem feierlichen Fest- und Dankgottesdienst um 15 Uhr im Klagenfurter Dom nach 17 Jahren Abschied von der Diözese Gurk. An der hl. Messe, die Bischof Schwarz gemeinsam mit dem Gurker Domkapitel und weiteren Priestern der Diözese Gurk feiert, werden u. a. auch Repräsentanten aus der Politik sowie dem Öffentlichen Leben teilnehmen.

Sedisvakanz ab 1. Juli. Mit dem Zeitpunkt der Amtsübernahme von Bischof Schwarz in der Diözese St. Pölten am Sonntag, dem 1. Juli, wird die Diözese Gurk vakant, also unbesetzt. Gemäß Kirchenrecht muss innerhalb von acht Tagen nach Beginn der so genannten Sedisvakanz ein Diözesanadministrator gewählt werden. In der Diözese Gurk erfolgt die Wahl dieses interimistischen Leiters durch das Gurker Domkapitel am Montag, dem 2. Juli, nach der morgendlichen Kapitelmesse.

Wer wählt den Diözesanadministrator? Wahlberechtigt sind als Mitglieder des Domkapitels Dompropst Generalvikar Msgr. Dr. Engelbert Guggenberger, Leiter und Sprecher des Domkapitels, Domdekan Prälat Kanonikus Lic. iur. can. Michael Kristof sowie die Domkapitulare – in der Reihenfolge ihrer Aufnahme in das Domkapitel – em. Univ.-Prof. Prälat Dr. Karl Heinz Frankl, der Maria Saaler Stiftspfarrer Mag. Josef-Klaus Donko, der Gurker Stiftspfarrer Msgr. Mag. Gerhard Christoph Kalidz, Prälat Mag. Matthias Hribernik, Ordinariatskanzler Offizial Msgr. Dr. Jakob Ibounig und Bischofsvikar und Klagenfurter Dompfarrer Dr. Peter Allmaier, MBA.

Wer kann zum Diözesanadministrator gewählt werden? Zum Diözesanadministrator gewählt werden kann jeder Priester über 35 Jahre. Die Zugehörigkeit zum Domkapitel ist keine Voraussetzung.

Was sind die Aufgaben des Diözesanadministrators? Der Diözesanadministrator hat gemäß Kirchenrecht die Rechte und Pflichten eines Bischofs, jedoch in eingeschränkter Form, da er nichts verfügen darf, was dem kommenden Bischof vorgreifen würde. Wenn die Sedisvakanz der Diözese länger als ein Jahr andauert, erhält der Diözesanadministrator weitere Vollmachten wie z. B. zur Ernennung von Pfarrern oder zur Besetzung diözesaner Ämter oder für andere wichtige Entscheidungen.

Was ist das Gurker Domkapitel? Das Gurker Domkapitel, dem insgesamt acht Domkapitulare angehören, besteht bereits seit dem 12. Jahrhundert. Seit der Gründung haben sich die Aufgaben des Kapitels stark gewandelt. Die Domkapitulare nehmen heute an der Leitung der Diözese teil und sind die engsten Berater des Bischofs. Als Domkapitulare sind sie Mitglieder des Konsistoriums, des höchsten Beratungsgremiums des Bischofs. Zu den Aufgaben der Domkapitulare zählt die regelmäßige gemeinsame Feier des Stundengebetes, der Kapitelmesse und der feierlichen sonntäglichen Liturgie im Klagenfurter Dom, der Kathedralkirche der Diözese Gurk. Ebenso gehört die Erhaltung der Dom- und Stiftskirche in Gurk zu ihren Aufgaben.