Rahmenordnung zur Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste
Informationen von Generalvikar Johann Sedlmaier an die Pfarrverantwortlichen am 6. Mai 2020
Liebe Pfarrvorsteher! Dragi farni predstojniki!
Liebe Diakone! Dragi diakoni!
Liebe Mitbrüder! Dragi sobratje!
Wie ihr sicherlich schon aus den Medien entnommen habt, wurde von der Bundesregierung am 30. April eine sogenannte COVID-19-Lockerungsverordnung erlassen, die am 01.05.2020 in Kraft getreten ist. Auf Basis dieser Verordnung hat die Bischofskonferenz eine Rahmenordnung zur Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020 erarbeitet (Details siehe Download-Datei im Anhang). Unser Herr Bischof hat sich nun dafür entschieden, diese Rahmenordnung für unsere Diözese Gurk-Klagenfurt als geltende Richtlinie zu übernehmen.
Diese generellen Bestimmungen der genannten Verordnung gelten bis auf Weiteres, bzw. bis zur nächsten novellierten COVID-19-Verordnung.
Zusammenfassend darf ich hier folgende wichtige Grundsatzregelungen in Erinnerung rufen:
- In der Kirche und in geschlossenen Räumen ist ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen (mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird) und im Freien ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.
- Um den Abstand zwischen den Messteilnehmern und Messteilnehmerinnen in den Kirchenbänken zu gewährleisten, sind an den Plätzen Markierungen anzubringen. Das können lose aufgelegte, laminierte Gebetskärtchen sein, oder Karten die mittels lösungsmittelfreien, rückstandslos ablösbaren Doppelklebebändern befestigt werden. (beides z.B. Fa. Herma; Internet/Papierfachhandel).
- Auch bei allen Gottesdiensten, Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen sollen, soweit dies aufgrund der sakramentalen Handlungen praktisch möglich ist, die Abstandsregeln eingehalten werden. Sollte dies aus rituellen Gründen nicht möglich sein, ist hier besonders auf die Desinfizierung der Hände zu achten. Auf fakultative Riten und zusätzliche Zeichenhandlungen ist zu verzichten.
- Das Angebot von mehreren Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen ist zu prüfen. Da die Zahl derjenigen, die am Sonntagsgottesdienst teilnehmen können, beschränkt ist, ist daran zu denken, verschiedene Gottesdienstformen unter der Woche anzubieten.
- Es soll auf eine zeitlich kompakte Feier und eine kurze Predigt geachtet werden.
- Die Kollekte erfolgt nicht bei der Gabenbereitung, sondern am Ende des Gottesdienstes bei der Kirchentüre, wo ein Geldkörbchen bereit gestellt ist. Die im Jahreskreis vorgesehenen Kollekten, die auf Grund der Beschränkungen nicht eingenommen wurden, sind auch nicht abzuführen.
- Die Hostienschale soll bei der Gabenbereitung mit einer Palla abgedeckt werden und bis zur Kommunionspendung bedeckt bleiben. Generell ist zurzeit nur die Handkommunion möglich. Wichtig ist, darauf zu achten vor der Kommunionspendung die Hände zu desinfizieren.
- Sitzungen des Pfarrgemeinderates bzw. seiner Ausschüsse, Bibelrunden, kleine Gruppentreffen usw. sind, wenn die entsprechenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion usw) eingehalten werden, möglich.
- Pastorale Gespräche können auch im Freien geführt werden, bei Pastoralgesprächen in geschlossenen Räumen (Pfarrbüro) ist darauf zu achten, dass pro Person 10m2 zur Verfügung stehen und zwischen den Personen ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird.
Zur Durchführung von religiösen Veranstaltungen und Gottesdienste im Freien wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch eine eigene Aussendung geben. Dasselbe gilt für die Firmungen und Erstkommunionen; auch dazu wird es nächste Woche noch genauere Informationen geben.
Desinfektionsmittel, Mund-Nasenschutz und andere Hygienemittel können über den diözesanen Behelfsdienst (behelfsdienst@kath-kirche-kaernten.at , Tel.: 0463/5877-2135) bzw. dem Webshop der Katholischen Kirche Kärntens (https://shop.kath-kirche-kaernten.at) bestellt werden. Als Hilfestellung finden sie dazu im Anhang eine eigene Preisliste.
Nun gilt es den vorhandenen Rahmen gut zu nützen und Begegnungen und die Gemeinschaft in Kleingruppen zu fördern und zu ermöglichen.
Herzliche Segensgrüße
euer Generalvikar
Dr. Johann Sedlmaier