Neuausrichtung des Bistums Gurk: Bischof Marketz stellt Weichen für positive wirtschaftliche Entwicklung
Personelle und operative Verschränkung von Bistum und Diözese
Klagenfurt, 26. 2. 21 (pgk). Neuausrichtung des Bistums Gurk (=Bischöfliches Mensalgut): Mit Wirksamkeit vom 1. März 2021 erlässt Diözesanbischof Dr. Josef Marketz für das Bistum Gurk ein neues Statut, setzt drei neue Geschäftsführer ein und bestellt Sabine Loy, die als Hoteldirektorin bereits in namhaften Häusern gearbeitet hat, zur Direktorin des Hotelbetriebs im Stift St. Georgen/Längsee. Der neuen Geschäftsführung gehören der bisherige Bistums-Ökonom, der Gurker Stiftspfarrer Msgr. Mag. Gerhard Christoph Kalidz (Geschäftsbereiche „Kirchliche Projekte und Patronatspfarren“, „Unternehmenskultur“), Finanzkammerdirektor Gerhard Salzer (Geschäftsbereiche „Finanzen“, „Hotel und Restaurant Stift St. Georgen“) und Diözesanökonom Vizekanzler Mag. Burkhard Kronawetter (Geschäftsbereiche „Immobilien / Projekte“ sowie „Land- und Forstwirtschaft“) an. Für den Geschäftsbereich „Energie“ ist die Geschäftsführung gesamthaft verantwortlich.
Orientierung am ureigensten Stiftungszweck.
Ein Projektteam habe, so Bischof Marketz, in einem einjährigen Prozess die wirtschaftliche Situation des Bistums analysiert und die Weichen für eine positive wirtschaftliche Entwicklung gestellt.
Das neue Statut realisiere, so der Kärntner Bischof, zwei seiner zentralen Anliegen, nämlich die stiftungsgemäße und transparente Verwendung des Bistumsvermögens sowie die personelle und operative Verschränkung von Bistum und Diözese. Mit dieser Neuausrichtung sei auch klargestellt und gewährleistet, dass das Bistum nicht Privatbesitz des Bischofs, sondern aufs engste mit der Diözese und deren seelsorglichen Aktivitäten verbunden und für die Menschen dieses Landes da sei. Dies entspreche dem ureigensten Stiftungszweck durch die heilige Hemma und orientiere sich auch an den Vorgaben von Papst Franziskus betreffend des verantwortungsvollen Umgangs mit kirchlichem Vermögen.
Verwendungszwecke der Bistumserträge.
Eine wesentliche Neuerung des nun erlassenen Statuts betrifft den Verwendungszweck für das Vermögen des Bistums Gurk. Zu den vorrangigen Zwecken des Bistums zählen ab nun pastorale und karitativ-diakonische Aktivitäten der Diözese, Erfordernisse der dem Bistum zugewiesenen 55 Patronatspfarren sowie die Förderung kirchlichen Lebens im Bereich des Bistums und der Diözese Gurk. Darüber hinaus können laut Statut nach Maßgabe der vorhandenen Mittel auch kulturelle und volksbildnerische Projekte unterstützt und gefördert werden. Beim Verwendungszweck als letzter Punkt genannt wird der Zweck des Bistums als Bischöfliches Mensalgut, das, so das Statut, „der Amtsführung und dem angemessenen Unterhalt des Bischofs dient“, was im bisher geltenden Statut als vorrangiger Stiftungszweck genannt wurde.
Bistum als regionaler Leitbetrieb.
Betreffend der Wirtschaftsführung des Bistums hält das Statut fest, dass das Bistum als Unternehmen nicht nur gewinnorientiert arbeiten, sondern dabei vor allem die Verantwortung für Schöpfung, Gesellschaft und Mitarbeitende im Sinne der kirchlichen Lehre berücksichtigen muss. Das Bistum will, so das neue Statut, als regionaler Leitbetrieb wirken und sich dabei an sozialethischen Richtlinien und Nachhaltigkeitskriterien orientieren.
Enge Verschränkung von Diözese und Bistum.
In Fortführung der vom Domkapitel in der Sedisvakanz getroffenen Maßnahmen und Verfügungen wird im neuen Statut die enge Verschränkung der Verwaltungseinheiten von Diözese und Bistum festgelegt. Das Domkapitel hat die Funktion eines Konsultorenkollegiums inne. Für die Beratung des Diözesanbischofs und zur Wahrnehmung aller Rechte und Aufgaben gemäß dem kanonischen Recht wird ein Aufsichtsrat, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern, bestellt. Aufsichtsratsvorsitzender wird der aus Kärnten stammende Wiener Unternehmensberater Dr. Alexander Doujak. Die weiteren Mitglieder, davon eines aus dem Kärntner Caritasverband, werden noch ernannt. „Zumindest je ein Mitglied sollte Kenntnisse in der Land- und Forstwirtschaft, im Bereich Hotellerie und Restaurants sowie in der Personal- und in der Vermögensverwaltung haben“, heißt es im Statut. Dieser Aufsichtsrat muss ebenso wie das Domkapitel bei Veräußerungen und Rechtsgeschäften konsultiert und deren Zustimmung eingeholt werden.
Bistum Gurk.
Das Bistum Gurk ist das Mensalgut des jeweiligen Diözesanbischofs der Diözese Gurk-Klagenfurt und wurde durch Papst Alexander II. im Jahre 1072 ursprünglich als eine Stiftung der Gräfin Hemma von Zeltschach gegründet. Das Bistum ist als „mensa episcopalis“ (Bischöfliches Mensalgut) zur Nutzung durch den jeweiligen Bischof der Diözese Gurk-Klagenfurt bestimmt. Das Bistum ist, wie auch die anderen Einrichtungen der Katholischen Kirche Österreichs, eine eigenständige Körperschaft Öffentlichen Rechts. Verwalter des Bistums ist nach dem Kirchenrecht der jeweilige Diözesanbischof. Diesem kommt das Recht zu, die Geschäftsführung und Vertretung des Bistums Gurk zu regeln.
Aufgabenbereiche des Bistums.
Das Bistum Gurk ist heute Arbeitgeber für 52 MitarbeiterInnen und verwaltet in erster Linie land- und forstwirtschaftliche Besitzungen, welche vorwiegend in den Gurktaler Alpen an der Grenze Steiermark/Kärnten liegen. Diese land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen haben ein Flächenausmaß von rund 12.000 ha, von denen rund 8.500 ha Waldfläche sind. Der Rest ist größtenteils Ödland.
Wesentliche Aufgabenbereiche des Bistums sind das Hotel Stift St. Georgen/Längsee, der land- und forstwirtschaftliche Betrieb mit Jagd und Holzwirtschaft, die Fischerei, Stromerzeugung und die Erzeugung von Biofernwärme.
Die Liegenschaften des Bistums Gurk sind:
- Stift St. Georgen incl. Hotelbetrieb, Landwirtschaft und Stiftsbad am Längsee
- Bischofshaus in Klagenfurt (Mariannengasse)
- Grundstück der Wohnanlage „Lebensräume für Jung und Alt“ in Klagenfurt (Pischeldorferstraße)
- Schloss und Bürgerspital in Straßburg
- drei gewerblich verpachtete Grundstücke in Pöckstein und Hirt
- ein Zinshaus in Wien (Rabensteig)
- land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften samt Hütten in den Bezirken St. Veit, Feldkirchen und teilweise auf dem Gebiet der Steiermark